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Aktualisiert: 16. November 2025


Der Staatsanwalt lachte hörbar, als wolle er sagen, es scheine auch jetzt keiner für sie zu sein, worauf sie einen vernichtenden Blick nach der Richtung seines Platzes warf. »Hat Frau Swieter Ihnen nie erzählt oder Andeutungen gemachtfragte der Vorsitzende mit freundlicher Dringlichkeit, »ob irgendein besonderer Anlaß vorlag, der sie bewog, ihr Testament zugunsten des Angeklagten zu machen?

Ich meine, daß die beiderseitige Sprachunkenntnis gefährliche Folgen für Leben, Freiheit und Eigentum der Angeklagten hat und noch haben wird!“ „Hm! Ist ja richtig, aber wir zwei können das nicht ändern! Na zdravje!“ Demütig dankte der Prota für diese Ehre. Und mit bebender Hand führte er sein Glas zum Munde. „Recht so, lieber Prota! Muß sagen, daß ich recht zufrieden mit Ihm bin!

Ich kann ihm keinen Schutz mehr geben ... ich darf ihm meine Ohnmacht nicht gestehen ... ich will den angeklagten Dorfhäuptling nicht verfolgen, da das den Schein aufkommen lassen würde, als wenn diese Sache durch mich pour le besoin de ma cause aufgegriffen wäre: ich weiss nicht mehr, was thun ...

Da lächelte der Amtmann und sagte: "Damit sollte wohl der Vater besänftigt werden, in Wahrheit verhielt sich's aber, nach der Aussage des Herrn Sekretärs und des Schutzmanns ganz anders, und Sie werden begreifen, daß ich diesen mehr Glauben schenke als dem Angeklagten; es liegt auch gar nicht in der Art des Herrn Sekretär Floßmann, einen Jungen zur Anzeige zu bringen, der sich wegen eines Vergehens entschuldigt hat."

Die Anklagebehörde würde es vermieden haben, an die große Glocke zu rühren. Natürlich hatte man geglaubt, es handele sich um lauter Burschen vom Schlage des Kieselack. Nachdem in die Verhandlung eingetreten war, fragte der Vorsitzende die drei Angeklagten, ob sie sich schuldig bekennten. Kieselack fing sofort an, zu leugnen.

Ein Advokat, der anerkanntermaßen ein Werkzeug der Regierung war, trat für den Scheinkläger auf und erhob einige schwache Einwendungen gegen den Vertheidigungsgrund des Angeklagten. Der neue Generalprokurator replicirte. Der Generalfiskal nahm keinen Theil an der Verhandlung. Das Urteil wurde von dem Lordoberrichter, Sir Eduard Herbert, gefällt.

Die Überreichung der Petition an den König war in den Augen des Gesetzes unzweifelhaft eine Veröffentlichung. Aber wie war diese Überreichung zu beweisen? Es war bei der Audienz im königlichen Kabinet außer dem Könige und den Angeklagten Niemand zugegen gewesen. Den König konnte man nicht wohl als Zeugen vereidigen.

»He he he he he herr Do Do Do Do Dollinger« »Ich will Dir klar und einfach unseren ganzen Verdacht vorlegensagte da der alte Herr, dem Angeklagten jedes unnütze Wort zu ersparen »gestern, während unserer Abwesenheit, ist der Secretair meiner Töchter erbrochen und das Dir bekannte Geld entwendet worden drüben über der Straße hat Dich ein Mädchen gesehn, wie Du heimlich aus dem Hause geschlichen bist.

Es ist durch das Zugeständnis des Angeklagten erhoben, daß er keine Beweise beizubringen weiß, daß die von ihm herausgegebenen Memoiren des Satan wirklich von dem bekannten echten Teufel, so gegenwärtig als Geheimer Hofrat in persischen Diensten lebt, herrühren.

In den gerichtlichen Verhören behaupteten sie den »schwarzen Mann« neben den Angeklagten stehen zu sehen, um ihnen die Worte ihrer Vertheidigung ins Ohr zu flüstern und die Richter waren dabei von der Schuld der Angeklagten so fest überzeugt, dass sie ihnen sogar den einzigen ihnen gebliebenen Beweis des Alibi nicht gestatteten.

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