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Den ersten Schritt zu dieser hatte das Cornelische Gesetz von 687 getan, indem es den Richter an die zu Anfang seines Amtes aufgestellten Maximen band und ihm vorschrieb, nicht willkuerlich anderes Recht zu sprechen eine Bestimmung, die wohl mit dem Zwoelftafelgesetz verglichen werden darf und fuer die Fixierung des neueren Stadtrechts fast ebenso bedeutsam geworden ist wie jenes fuer die Fixierung des aelteren.

Auf groessere Schwierigkeiten als die Freilassung des Knechts stiess diejenige des Sohnes; denn wenn das Verhaeltnis des Herrn zum Knecht zufaellig und darum willkuerlich loesbar ist, so kann der Vater nie aufhoeren Vater zu sein.

Es zeichnet sie, dass sie die von Sulla zur Verteilung bestimmten, aber noch nicht von ihm selbst parzellierten Laendereien weder aufteilte noch auch den Anspruch auf dieselben geradezu aufgab, sondern die frueheren Eigentuemer ohne Regulierung des Titels vorlaeufig im Besitze duldete, manche noch unverteilte Strecke sullanischen Domaniallandes auch wohl gar von einzelnen Personen nach dem alten, durch die Gracchischen Reformen rechtlich und faktisch beseitigten Okkupationssystem willkuerlich in Besitz nehmen liess.

Lehrgedichte wurden vielfach geschrieben. Sehr beliebt waren ferner kleine heroisch-erotische Epen, vornehmlich aber eine diesem Altweibersommer der griechischen Poesie eigentuemliche und fuer ihre philologische Hippokrene charakteristische, gelehrte Liebeselegie, wobei der Dichter die Schilderung der eigenen, vorwiegend sinnlichen Empfindungen mit epischen Fetzen aus dem griechischen Sagenkreis mehr oder minder willkuerlich durchflocht.

Auch in Athen ist das Auftreten der nichtpolitischen Advokatenreden unter den Gattungen der Literatur ein Zeichen der Krankheit; und zwiefach ist es dies in Rom, das diese Missbildung nicht wie Athen aus dem ueberspannten rhetorischen Treiben mit einer gewissen Notwendigkeit erzeugt, sondern willkuerlich und im Widerspruch mit den besseren Traditionen der Nation dem Ausland abgeborgt hat.

Die Welt bettelhaften Gesindels, wie sehr auch die roemischen Bearbeiter sie unter der Wohltat des Inventars antraten, erschien doch in Rom verschlagen und fremdartig, die feine Charakteristik gleichsam weggeworfen; die Komoedie stand nicht mehr auf dem Boden der Wirklichkeit, sondern die Personen und Situationen schienen wie ein Kartenspiel, willkuerlich und gleichgueltig gemischt; im Original ein Lebens-, ward sie in der Bearbeitung ein Zerrbild.

Indes ist der Vater nicht imstande, die Kinder ihres Erbrechts willkuerlich zu berauben, da er weder die vaeterliche Gewalt aufheben noch anders als mit Einwilligung der ganzen Gemeinde, die auch versagt werden konnte und in solchem Falle gewiss oft versagt ward, ein Testament errichten kann.

Bereits in unvordenklich frueher Zeit ist in das roemische Landrecht der Grundsatz eingefuehrt worden, von dem die gesamte Rechtsstellung der Insassenschaft ihren Ausgang genommen hat: dass, wenn der Herr bei Gelegenheit eines oeffentlichen Rechtsakts Testament, Prozess, Schatzung sein Herrenrecht ausdruecklich oder stillschweigend aufgegeben habe, weder er selbst noch seine Rechtsnachfolger diesen Verzicht gegen die Person des Freigelassenen selbst oder gar seiner Deszendenten jemals wieder sollten willkuerlich rueckgaengig machen koennen.

Aber wenn auch seit dem Cornelischen Volksschluss das Edikt nicht mehr unter dem Richter stand, sondern gesetzlich der Richter unter dem Edikt; wenn auch das neue Gesetzbuch im Gerichtsgebrauch wie im Rechtsunterricht das alte Stadtrecht tatsaechlich verdraengt hatte, so stand es doch noch jedem Stadtrichter frei, bei Antritt seines Amtes das Edikt unbeschraenkt und willkuerlich zu veraendern, und ueberwog das Zwoelftafelrecht mit seinen Zusaetzen formell immer noch das Stadtedikt, so dass in jedem einzelnen Kollisionsfall die veraltete Satzung durch arbitraeres Eingreifen der Beamten, also genau genommen durch Verletzung des formellen Rechts, beseitigt werden musste.

Es lag also in der tribunizischen Gewalt zunaechst das Recht, die Verwaltung und die Rechtspflege willkuerlich zu hemmen, dem Militaerpflichtigen es moeglich zu machen, sich straflos der Aushebung zu entziehen, die Klageerhebung und die Rechtsvollstreckung gegen den Schuldner, die Einleitung des Kriminalprozesses und die Untersuchungshaft des Angeschuldigten zu verhindern oder aufzuheben und was dessen mehr war.