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Gott selbst also müßte ihnen sich und seinen Willen als gesetzlich für sie, in der Sinnenwelt ankündigen. Gott müsste sich also durch eine besondre ausdrücklich dazu und für sie bestimmte Erscheinung in der Sinnenwelt ihnen als Gesetzgeber ankündigen.

Das einzig Richtige würde sein, wenn diese Häuser gesetzlich nicht geduldet würden. Es würde trotz alledem noch genug derartige Mädchen geben, wie man an Lilly sehen kann. Aber Leute wie die Rottmann, die sich von der Schande und dem Elend anderer mästen, die dürfte es nicht geben.

Seit langer Zeit standen Gold und Silber als allgemeine Zahlmittel nebeneinander, so dass zwar zum Zweck allgemeiner Kassebilanzen ein festes Wertverhaeltnis zwischen beiden Metallen gesetzlich normiert war, aber doch regelmaessig es nicht freistand, ein Metall fuer das andere zu geben, sondern je nach dem Inhalt der Verschreibung in Gold oder Silber zu zahlen war.

Aber Rom hatte einen Distrikt nach dem andern in sein Buergerrecht aufgenommen und den latinischen Gemeinden selbst gesetzlich Zugaenge zu demselben eroeffnet; Karthago schloss von Haus aus sich ab und liess den abhaengigen Distrikten nicht einmal die Hoffnung auf dereinstige Gleichstellung.

Dies leitet uns auf eine Modalität der Berechtigung des Triebes, und es läßt sich erwarten, daß der Trieb durch das practische Gesetz mittelbar auch gesetzlich daß ein Genuß durch dasselbe auch wirklich werden könne.

Nicht ein einziger Richter hatte die Indulgenzerklärung für gesetzlich zu erklären gewagt, einer hatte sie sogar in den stärksten Ausdrücken als ungesetzlich bezeichnet. Die ganze Stadt sprach davon, daß die Dispensationsgewalt den Todesstoß bekommen habe. Finch, der den Tag vorher allgemein geschmäht worden war, wurde jetzt allgemein gepriesen.

Es war nicht zu erwarten, daß die obrigkeitliche Behörde dieser großen Stadt je in eine Expedition willigen würde, welche für Ludwig, dem sie den Hof machte, im höchsten Grade beleidigend war und voraussichtlich das ihr verhaßte Haus Oranien zu größerer Macht erhob. Und doch konnte eine solche Expedition ohne ihre Einwilligung gesetzlich nicht unternommen werden.

Während die Collegiaten, tief gekränkt durch den öffentlichen Tadel, ihre bedingte Unterwerfung bereueten, erfuhren sie, daß diese den König noch keineswegs zufriedengestellt habe. Es sei nicht genug, sagte er, daß sie sich erboten hätten, dem Bischof von Oxford als factischem Präsidenten zu gehorchen; sie müßten auch die Commission und Alles was dieselbe gethan habe, als gesetzlich anerkennen.

Es war vor der Reformation in Schottland unter dem NamenHändeschüttelnüblich. Die Männer und Mädchen trafen sich bei den jährlichen Jahrmärkten und erklärten einander durch die Zeremonie desHändedruckszu Gatten auf ein Jahr. Am Jahrestag dieser Zeremonie wurden sie wenn alles gut gegangen war durch einen Priester gesetzlich getraut.

Dadurch, daß die Stiftungsverwaltung, wie auch das andere, durch einen Staatsbeamten zu bildende Organ der Stiftung, ausdrücklich auf das Stiftungsstatut verpflichtet und beiden direkt untersagt wird, bei Ausübung ihrer Funktionen in Angelegenheiten der Stiftung Staatsinteressen in anderem Umfang zu berücksichtigen, als es auch für Privatpersonen »gesetzlich« geboten ist, kommt ganz explizite zum Ausdruck, daß die Stiftungsverwaltung, unbeschadet ihres Charakters als Staatsbehörde, in Angelegenheiten der CARL ZEISS-Stiftung keine staatlichen Funktionen auszuüben hat, in diesen Angelegenheiten vielmehr durchaus die freiere Stellung eines privaten Stiftungssenates einnimmt.