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Ich mußte mit meinen Wünschen weit herunter und kam zuletzt beim Volksschullehrer an. Aber auch hierzu waren wir zu arm. Wir sahen uns nach Hilfe um. Der Herr Kaufmann Friedrich Wilhelm Layritz, mit dem Herrn Stadtrichter gleichen Namens, aber nicht mit ihm verwandt, war ein sehr reicher und sehr frommer Mann.

Da trat der Stadtrichter ein, und als er das Mädchen und seine Frau in dieser Situation erblickte, blieb er, ergriffen von den Tränen wie von der Schönheit der Fremden, stehn. Er fragte nach der Ursache ihrer Bewegung, und zur Antwort ließ Preziosa die Hände der Stadtrichterin fahren, umschlang die Füße des Stadtrichters und rief: »Erbarmen, gnädiger Herr, Erbarmen!

Der Stadtrichter aber sagte Don Juan, er habe zuverlässige Kunde, daß sein Vater, Don Francisco de Carcamo, zum Richter in jener Stadt ernannt worden sei; man werde daher gut tun, auf seine Ankunft zu warten, damit die eigentliche Hochzeitsfeier mit seiner Einwilligung und Zustimmung vor sich gehe.

Der Herr Stadtrichter Layritz war alt geworden und duldete das. Der Herr Pastor war noch älter und glaubte von allem das Beste. Er sagte immer: "Nur nicht übertreiben, nur nicht übertreiben!" Damit glaubte er, seiner Pflicht genügt zu haben. Der Herr Kantor schüttelte den Kopf. Er war zu bescheiden, öffentlich mit einem Tadel hervorzutreten.

An den Kurfürsten wurde mit einer Abschrift von Luthers Brief eine Botschaft geschickt, damit er auch seinerseits auf den erzürnten Mann einwirke, „daß er sein Gemüt ändere“. Eine Abordnung von Universität und Stadtrat: Melanchthon, Bugenhagen, Major, der Bürgermeister und der Stadtrichter Hans Lufft, wurden zu Luther gesandt und auch vom Hof kam ein beschwichtigender Brief und der liebenswürdige Leibarzt Ratzeberger, den Luther gar gut leiden mochte, nach Merseburg.

Bald kehrte die Zigeunerin mit einem Kästchen unterm Arm zurück und bat den Stadtrichter, mit seiner Gemahlin und ihr in ein andres Zimmer zu treten, da sie ihm insgeheim etwas sehr Wichtiges mitzuteilen habe.

Offenbar war es notwendig, das alte Stadtrecht, soweit es nicht in das neuere uebergegangen war, definitiv zu beseitigen und in dem letzteren der willkuerlichen Aenderung durch jeden einzelnen Stadtrichter angemessene Grenzen zu setzen, etwa auch die subsidiaere Anwendung desselben neben den Lokalstatuten zu regulieren.

Er fand ihn mit beiden Beinen in einen Block geschlossen und mit Handschellen gefesselt; ja selbst das Fußeisen hatte man ihm noch nicht abgenommen. Die Zelle war ganz finster; der Stadtrichter ließ aber einen nach oben gehenden Kellerhals öffnen, so daß notdürftig ein wenig Licht hereinfiel, und sobald er den Gefangenen sehen konnte, hub er also an: »Wie gehts, mein sauberer Vogel?

Darob großes Erstaunen! Der Herr Stadtrichter Layritz dachte nach; dann sagte er: "Meine liebe Frau May, ich kenne Sie. Sie sind eine brave Frau, und ich stehe für Sie ein. Unsere Hebamme ist alt; wir brauchen eine jüngere. Sie gehen nach Dresden und werden für dieses Ihr Geld Hebamme. Ich werde das besorgen! Kommen Sie mit der ersten Zensur zurück, so stellen wir Sie sofort an.

Darauf gebe ich Ihnen mein Wort. Kommen Sie aber mit einer niedrigeren Zensur, so können wir Sie nicht brauchen. Jetzt aber gehen Sie heim, und sagen Sie Ihrem Mann, er solle sofort einmal zu mir kommen; ich hätte mit ihm zu reden!" Das geschah. Mutter ging nach Dresden. Sie kam mit der ersten Zensur zurück, und der Herr Stadtrichter Layritz hielt Wort; sie wurde angestellt.