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Aktualisiert: 31. Mai 2025


Es wurde beschlossen, daß er alle zur Zeit in London anwesenden geistlichen und weltlichen Lords am folgenden Tage zu sich entbieten und sie feierlich um Rath fragen sollte. Demgemäß versammelten sich die Lords am Dienstag Nachmittag, den 27. November, im Speisesaale des Palastes.

Denn wisst, weil mich doch der Arm der weltlichen Gerechtigkeit nicht mehr ereilen wird, ich bin der Moerder meines Bruders, des edeln Herzogs Wilhelm von Breysach: der Boesewicht, der ihn mit dem Pfeil aus meiner Ruestkammer nieder warf, war sechs Wochen vorher, zu dieser Tat, die mir die Krone verschaffen sollte, von mir gedungen!"

Nicht ohne heilige Scheu besuchten die Freunde den Palast des Marchese; der Greis war von seiner Reise noch nicht zurück; sie wurden aber auch in diesem Bezirk, weil sie sich mit geistlichen und weltlichen Behörden wohl zu benehmen wußten, freundlich empfangen und behandelt.

Bei den weltlichen Geräten war viel mehr mit Farben gearbeitet als bei den kirchlichen und bei den Bauten; denn die Wohngeräte haben sehr oft die Farbe als einen wesentlichen Gegenstand ihrer Erscheinung, besonders wenn sie in verschiedenfarbigen Hölzern eingelegt sind.

Mr. Osborne ersuchte ihn jetzt noch einmal, den Fremden wenigstens erst einmal rufen zu lassen und mit ihm zu sprechen, daß sie mit eigenen Augen sähen zu welcher Klasse von Menschen er gehöre. – Bruder Rowe’s Entschluß war gefaßt, und da er, durch seinen langen Aufenthalt zwischen diesen Inseln als Missionair, sich daran gewöhnt hatte unbedingt zu befehlen, indem seine Stimme für das Wort und den Willen des Herrn galtja da er die feste Ueberzeugung hatte daß alle diese Tausende von Insulanern nur durch ihn und die wenigen andern Geistlichen einer ewigen Qual entrissen, und der Seligkeit zugeführt seien, ihm also mehr als ihr Leben, ihr ganzes einstiges Heil danken mußten, so verstand es sich wohl von selbst daß er auch die weit geringere Leitung ihrer weltlichen Angelegenheiten wenn auch nicht gerade führen, doch in die Bahn leiten konnte und durfte, die er als die richtige bestimmte.

Sie selbst bezeichneten als den Inbegriff ihres Wissens "die Kunde goettlicher und menschlicher Dinge". In der Tat sind die Anfaenge der geistlichen und weltlichen Rechtswissenschaft wie die der Geschichtsaufzeichnung aus dem Schoss dieser Genossenschaft hervorgegangen.

Dieses Wunder ergriff den Herzog, unter Beistimmung seiner Begleiter entzog er die Strasse, auf der er sich eben befand, dem weltlichen Besitze und übergab sie der Ortskirche unter dem Namen Wîhegazza, Heiliger Weg. Denn dies ist die Gasse gewesen, welche einst täglich Verena gewandelt war, um den Kranken ihren Beistand zu leisten. Diese kurze Erzählung berichtet, dass schon im 9.

Ein mit unsittlichen Mitteln wirkendes Bündnis verklärte sich in diesen himmlischen Augen zu einer Reinheit, die den Namen einer "heiligen Liga" in einem freien und weltlichen Sinne rechtfertigte.

Diese verdankt sie neben der naturalistischen Auffassung der Zeit vor Allem dem Anschluß an die Allegorie der Antike und der Weiterbildung derselben. Zu den kirchlichen Tugenden: Glaube, Liebe, Hoffnung, gesellen sich die weltlichen Tugenden: Stärke, Vorsicht, Mäßigung, und mit diesen werden gelegentlich schon die Wissenschaften in gleichen Rang gestellt.

Es gab damals nicht Wenige im Lande, welche sich rühmten im Besitze von Exorcismen zu sein, mittelst deren sie in allerlei Kräuter eine besondere Heilkraft hineinbringen könnten, welche diese Kräuter und sonstige angebliche Geheimmittel verkauften und sich und die Ihrigen damit ernährten. Einer dieser »Exorcisten« war ein gewisser Schneider Hermann Schwechmann, Eigenhöriger des Gutsbesitzers Rudolf Münnich zu Eickhafen im Amte Vechta. Derselbe wurde wegen Zauberei anrüchig und wurde daher in Haft genommen, obschon der Droste zu Vechta in seinem Bericht an die »weltlichen Räthe« zu Münster ihm nichts anderes zur Last legen konnte als dass er »den Leuten allerlei Briefe für Zauberei und sonstige Dinge gegeben, durch die er sie von Gott und seinem Worte ablenkt und sie ihres Geldes beraubt und entblösst«. Dabei bemerkte der Drost, dass »dieser Handel hier im Amte viel im Schwange ist«. Nun nahm sich allerdings der Gutsherr des Angeklagten in mehrfachen Gnadengesuchen desselben sehr energisch an, indem er betheuerte, dass Schwechmann niemals Zauberei getrieben, Niemandem etwas Böses gethan, sondern in seiner Armuth sich der Exorcismen, gegen die bisher kein Verbot ergangen sei, bediene um sich und die Seinigen zu ernähren. Allein diese Gnadengesuche verfehlten ihren Zweck, indem die Untersuchung unter der Hand eine ganz andere und für den Angeklagten höchst bedrohliche Richtung angenommen hatte. Die Regierung zu Münster wollte dem weit verbreiteten Handel mit Exorcismen, geweihten Kräutern und Kerzen ein Ende machen, was am sichersten dadurch geschah, dass man denselben für Teufelswerk erklärte. Da nun der vorliegende Fall dazu ganz geeignet zu sein schien, die Exorcisten und deren geheime Formeln und Mittel an den Tag zu bringen, so erkannten die »weltlichen Räthe« am 28.

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