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Es gab damals nicht Wenige im Lande, welche sich rühmten im Besitze von Exorcismen zu sein, mittelst deren sie in allerlei Kräuter eine besondere Heilkraft hineinbringen könnten, welche diese Kräuter und sonstige angebliche Geheimmittel verkauften und sich und die Ihrigen damit ernährten. Einer dieser »Exorcisten« war ein gewisser Schneider Hermann Schwechmann, Eigenhöriger des Gutsbesitzers Rudolf Münnich zu Eickhafen im Amte Vechta. Derselbe wurde wegen Zauberei anrüchig und wurde daher in Haft genommen, obschon der Droste zu Vechta in seinem Bericht an die »weltlichen Räthe« zu Münster ihm nichts anderes zur Last legen konnte als dass er »den Leuten allerlei Briefe für Zauberei und sonstige Dinge gegeben, durch die er sie von Gott und seinem Worte ablenkt und sie ihres Geldes beraubt und entblösst«. Dabei bemerkte der Drost, dass »dieser Handel hier im Amte viel im Schwange ist«. Nun nahm sich allerdings der Gutsherr des Angeklagten in mehrfachen Gnadengesuchen desselben sehr energisch an, indem er betheuerte, dass Schwechmann niemals Zauberei getrieben, Niemandem etwas Böses gethan, sondern in seiner Armuth sich der Exorcismen, gegen die bisher kein Verbot ergangen sei, bediene um sich und die Seinigen zu ernähren. Allein diese Gnadengesuche verfehlten ihren Zweck, indem die Untersuchung unter der Hand eine ganz andere und für den Angeklagten höchst bedrohliche Richtung angenommen hatte. Die Regierung zu Münster wollte dem weit verbreiteten Handel mit Exorcismen, geweihten Kräutern und Kerzen ein Ende machen, was am sichersten dadurch geschah, dass man denselben für Teufelswerk erklärte. Da nun der vorliegende Fall dazu ganz geeignet zu sein schien, die Exorcisten und deren geheime Formeln und Mittel an den Tag zu bringen, so erkannten die »weltlichen Räthe« am 28.

Ich wurde nach Chemnitz vor den Untersuchungsrichter geschafft, brachte die Weihnachtsfeiertage anstatt bei den Eltern hinter Schloß und Riegel zu und wurde zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt. Ob und womit ich mich verteidigt habe; ob ich zur Berufung, zur Appellation, zu irgendeinem Rechtsmittel, zu einem Gnadengesuche, zu einem Anwalt meine Zuflucht nahm, das weiß ich nicht zu sagen.