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Aktualisiert: 18. Oktober 2025


Ehrbare Bürger, die mehr an die Hoheit des Geldes als an die Hoheit und Herrlichkeit Gottes glauben, hängen den armen, schlichten Leuten, die in die bescheidenen Versammlungen gehen, gern diesen oder jenen Spottnamen an, und versuchen lächerlich zu machen, was den gläubigen und unschuldigen Seelen heilig ist.

Eine heftige Debatte in unserer Zeitschrift schloß sich daran; und in den Sitzungen und Versammlungen der Gesellschaft traten die tiefen geistigen Gegensätze zwischen Sozialisten und Antisozialisten trotz aller Aufrechterhaltung ethischer Formen immer deutlicher hervor. Ich beteiligte mich bald genug nur aus Rücksicht auf Georgs Wünsche an den Vereinsversammlungen.

Ich besuchte nacheinander: Koburg, Bamberg, Nürnberg, Fürth, Erlangen, Regensburg, München, Augsburg, Ravensburg, Tuttlingen, Reutlingen, Metzingen, Stuttgart, Eßlingen, Göppingen, Aalen, Heidenheim, Giengen, Schwäbisch Hall und Heilbronn. Opposition fand ich in nur vier Versammlungen. Der Erfolg war in allen Versammlungen ein sehr zufriedenstellender.

Erklärungen flogen herüber und hinüber, und die Szenen, die sich in zahlreichen Versammlungen abspielten, spotteten jeder Beschreibung. Insbesondere waren es die Gewerkschaften, die unter der gegenseitigen Zerfleischung schwer litten.

Ich jedoch zuckte zusammen, als müßt' ich mich persönlich getroffen fühlen. »Und wenn der Herr Referent mit so viel dankenswertem Eifer für den gesetzlichen Arbeiterschutz eintritt, so hätte er zur Aufklärung für all die Herrschaften, die in unsere Versammlungen doch nicht kommen wohl ein Wörtchen darüber sagen können, daß wir es waren und sind, deren rastloser Arbeit, nach Fürst Bismarcks eigenem Ausspruch, das bißchen Arbeiterschutz zu verdanken ist, das wir haben.

Es existiert bei uns nur eine einzige gesetzeskräftige Vorschrift, die besonders auf die spezifisch politischen Angelegenheiten, Vereins- und Versammlungswesen, Bezug hat. Sie betrifft ausschließlich die politischen Versammlungen und ist enthalten in zwei Ministerialverordnungen, vom 15. Juli 1874 und vom 21. April 1875.

So gingen Liebknecht und Motteler nach Norden und Westen, Hasenclever, Dreesbach und andere nach dem Süden und nach Sachsen, ich nach Altona-Hamburg, woselbst meine Versammlungen ungemein stark besucht wurden, ebenso in Berlin, woselbst ich im Tivoli eine Riesenversammlung abhielt.

Konservative Abgeordnete bezeichneten die Arbeiter Berlins, die in riesigen Versammlungen gegen den Umsturz der Geschäftsordnung durch den Antrag Kardorff protestierten, als »skrophulöses Gesindel«, und ihre Presse forderte von der Regierung: »der Bestie den Zaum anzulegen«. Die »Bestie« blieb ihre Antwort nicht schuldig.

Im Schenkzimmer fand er eine sehr gemischte Gesellschaft, die vom Wetter hier, um Schutz zu suchen, zusammen getrieben worden war, und der Ort gewährte deshalb die gewöhnliche Scenerie solcher Versammlungen.

2. alle diejenigen, welche einem von der Polizeibehörde innerhalb deren Zuständigkeit erlassenen, in ortsüblicher Weise publicirten oder sonst zu ihrer Kenntniß gelangten Verbote der im § 1 erwähnten Versammlungen zuwider dennoch an der verbotenen Versammlung theilnehmen,

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