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Aktualisiert: 20. Juni 2025


Schlimmstenfalls haben sich von den vielen Millionen, die sich am Telephon befanden, nur einige vereinzelte Keime losgelöst. Das Ergebnis der Versuche bestätigt somit nach unserem Dafürhalten die schon vorher gefaßte Meinung, daß die Infektionsgefahr bei halbwegs vernünftigem Gebrauch des Telephons minimal sei. Das Bedürfnis, es zu desinfizieren, scheint uns nicht vorzuliegen

Der König befahl nunmehr, dem Froschmäusekrieg ein Ende zu machen und das anhaltische Land mit der gefürchteten »Polizeilinie« zu umgeben, aber zugleich die beiden Herzöge nochmals zu Unterhandlungen einzuladen. Im März 1827 wurde die Elbe oberhalb und unterhalb Anhalts gesperrt, von den eingehenden Schiffen die vorläufige Zahlung der preußischen Zölle gefordert unter Vorbehalt der Rückvergütung, falls die Waren wirklich in Anhalt verblieben. Sofort sendete der Köthener Herzog einen Leutnant mit einem Ultimatum nach Berlin; sei es, daß er einen höheren militärischen Würdenträger nicht in seinem Vermögen hatte, oder daß er Preußen verhöhnen wollte. Der tapfere Leutnant forderte drohend die Zurücknahme der Maßregeln binnen acht Tagen, sonst werde Köthen zu ernsteren Mitteln greifen. Natürlich erhielt er keine Antwort; Eichhorn und Heinrich v. Bülow , Humboldts geistreicher Schwiegersohn, der in diesen lächerlichen Händeln sein diplomatisches Talent zuerst bewährte, setzten nur einige scharfe Bemerkungen an den Rand des Köthener Ultimatums. Nun brachte Köthen *cette affaire ennuyante*, wie Bernstorff zu seufzen pflegte, nochmals an den Bundestag. Wieder verteidigte die gesamte Presse den unschuldigen Kleinstaat, den hochherzigen Beschützer der Schwärzer und der Schwarzen; wieder trat in der Eschenheimer Gasse ein Ausschuß zusammen unter dem Vorsitz des k. k. Gesandten. Wieder ward ein Bericht zugunsten Köthens erstattet, und wieder mußte der preußische Gesandte eine scharfe Erwiderung verlesen. Nagler sagte geradezu, seine Regierung sei durch den Kommissionsbericht in der Überzeugung von ihrem Rechte unerschütterlich befestigt worden. Bernstorff aber erklärte: »Dazu haben sich große Staaten mit den kleinen nicht in einen Verein zusammengetan, damit diese nur ihre, bei vernünftigem Gebrauch unantastbare Souveränität nach Willkür und jeder überspannten Einbildung ausüben dürfen

Ich war eben nach Hause gegangen oder vielmehr getaumelt und hatte die Nacht über auf dem Stuhle vor meinem Bette gesessen und die Stirn mit beiden Händen gehalten durch dieses verständige Zureden unfähig zu allem und jedem Überlegen und vernünftigem Überdenken: daß Johanne, meine arme, liebe Johanne, diese selbige Nacht durchweint habe, wußte ich dazu.

Diese charakteristisch wirkenden organischen Stoffe könnte man passend als Nervenreizmittel bezeichnen und sind sie in vernünftigem Maaße benutzt keineswegs als etwas durchaus Schädliches zu bezeichnen. O. Funke giebt seiner Ansicht folgenden treffenden Ausdruck: »Es ist thöricht und unberechtigt, auch den bescheidensten Genuß der genannten Reizmittel zu verwerfen.

Zweite Spezies: fixe Idee mit allgemein vernünftigem Zustand. Er tut noch alles wie sonst? Rasiert seinen Hauptmann? WOYZECK: Jawohl. DOKTOR: Ißt seine Erbsen? WOYZECK: Immer ordentlich, Herr Doktor. Das Geld für die Menage kriegt meine Frau. DOKTOR: Tut seinen Dienst? WOYZECK: Jawohl. DOKTOR: Er ist ein interessanter Kasus. Subjekt Woyzeck, Er kriegt Zulage, halt Er sich brav.

Mit Rücksicht auf das letztere aber müssen außerdem noch die Personen, denen die schwierige Aufgabe zufällt, im täglichen Verkehr die Interessen des Ganzen mit den ihnen vielfach widerstreitenden Interessen aller einzelnen in gerechtem und vernünftigem Gleichgewicht zu erhalten, gegen jeden möglichen Verdacht gesichert sein, als ob, wenn sie in irgend einem Fall den Wünschen einzelner entgegen zu treten haben, dabei Rücksichten auf eigenen Vorteil mitsprechen könnten.

»Wenn die Narren den hübschen Vogel wirklich zum Schwerte verurteilensagte mein Vater, nachdem sich alle entfernt hatten, »sollst du an meiner Stelle amtierendenn, meinte er, er selbst sei für solche Albernheiten zu alt, würde auch nötigenfalls den Herren mit seiner Dienstordnung in der Hand beweisen, daß er zu ernstem, vernünftigem Geschäft, nicht aber zu eitelm Firlefanz berufen sei.

B. steht darin nichts über den Verkehr der Personen untereinander; was just so viel besagt, wie wenn darin stände: »Jeder hat im Verkehr mit seinen Vorgesetzten, seinen Untergebenen und seinen Mitarbeitern innerhalb des Dienstes angemessener Formen sich zu befleißigen« wobei dann das »angemessen«, genau so wie jetzt, vernünftigem Urteil über den einzelnen Fall unterstellt bliebe.

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