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Aber Monate vergingen, und kein anhaltischer Bevollmächtigter erschien. Dem unaufhaltsamen Köthener war es gelungen, seine wohlmeinenden Vettern von Dessau und Bernburg , die ihr Wort halten wollten, wieder umzustimmen; sie hatten ihm versprechen müssen, nicht ohne ihn dem preußischen Zollsystem beizutreten, und er war inzwischen mit seinem Adam Müller über einen neuen Betrug einig geworden.

Er erinnerte ihn daran, daß Preußen die Dresdener Elbschiffahrtsakte erst unterzeichnet habe, nachdem die Askanier ihren Beitritt zum preußischen Zollsystem förmlich versprochen hätten; er forderte ihn auf, dem Beispiel Bernburgs zu folgen, und schloß: »Auch kann ich nicht glauben, daß das in Dresden von sämtlichen Herzögen von Anhalt gegebene Versprechen einer Einigung durch irgendeine von ihnen späterhin gegebene Zusage an Verbindlichkeit zu verlieren vermöchteEin zweites Schreiben des Dessauers, das sich abermals auf die hartnäckige Weigerung des Köthener Vetters berief, blieb unbeantwortet.

Das gesamte Ländchen ward ein Schwärzerwirtshaus, ein Stelldichein für die Gauner und Spitzbuben des deutschen Nordens. Die große Mehrzahl der treuen Köthener segnete dankbar den Landesherrn, der ihnen billige Waren und reichlichen Verdienst beim schmutzigen Handel verschaffte.

Die Durchsuchung der Elbschiffe wurde natürlich zu leerem Scheine, sobald man anhaltischerseits unredlich verfuhr. Nun taten sich sofort mehrere große englische Exportfirmen mit Köthener Kaufleuten zusammen, um den Schleichhandel unter dem Schutze des Herzogs in großem Stile zu pflegen.

In einem herzbrechenden Klageschreiben sprach Herzog Leopold von Dessau, der mit einer Nichte des Königs verheiratet war, dem Oheim sein Bedauern aus: schon vor Jahren habe er dem Köthener Vetter versprochen, nicht ohne ihn beizutreten. Das preußische Ministerium verlange, »daß die enklavierten Staaten fremde Gesetze und Verwaltungsformen unweigerlich annehmen müssen.

Dazwischen hinein fuhr der Köthener Herzog, dessen anmaßendes Benehmen Bernstorff nicht grell genug schildern konnte, mit wiederholten geharnischten Verwahrungen. Er klagte, man lasse ihn alle Lasten des preußischen Zollwesens tragen, nicht die Vorteile, während es doch lediglich an ihm lag, auf Preußens Anerbietungen einzugehen und auch der Vorteile teilhaftig zu werden.

Da Preußen unerschütterlich blieb, so bequemten sich die drei anhaltischen Herzöge schließlich doch zu einem Zugeständnis und versprachen auf der Dresdener Konferenz feierlich »zu einem Vereine mit Preußen wegen Sicherstellung seiner Landesabgaben auf möglichst ausführbare Weise die Hand zu bieten«. Auf dies Fürstenwort vertrauend, hielt König Friedrich Wilhelm den Hader nunmehr für abgetan; er ratifizierte die Akte, ließ jenes unglückliche Köthener Schiff freigeben, also daß die Klage am Bundestage ihren Gegenstand verlor, und Bernstorff lud die anhaltischen Höfe nochmals ein, in Berlin wegen der Bedingungen des Zollanschlusses zu verhandeln.

Aber zur nämlichen Zeit reichte die Köthener Regierung eine Klage beim Bundestage ein und forderte die Herausgabe eines dem Köthener Kaufmann Friedheim gehörigen Elbschiffes, das beim preußischen Zollamte Mühlberg an der Kette lag, weil der Schiffer für den Betrag der preußischen Zölle keine Sicherheit stellen wollte.

Doch unterdessen führte der Köthener Herzog seinen Schmuggelkrieg wider die preußischen Mauten wohlgemut weiter und hemmte dadurch zugleich die Verhandlungen über die Elbschiffahrt. Wie oft hatten einst die Fremden gespottet über die *furiosa dementia* der Deutschen, die sich ihre herrlichen Ströme durch ihre Zölle selber versperrten!

Auf diesem Wege der Usurpationen, rief Bignon, ist das Haus der Capetinger einst schrittweis dahin gelangt, die großen Vasallen Frankreichs zu vernichten. Treuherzig sprach der deutsche Liberale die Warnung des Bonapartisten nach. Auch die Mehrheit am Bundestage kam der Klage des Köthener Hofes, die selbst nach der Freigebung jenes Elbschiffes nicht zurückgezogen wurde, bereitwillig entgegen.