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Die preußische Regierung behauptete während dieses unleidlichen Gezänks durchweg eine versöhnliche Haltung. Sie gab für den Elbverkehr ihre Durchfuhrzölle auf, die einen so wesentlichen Bestandteil ihrer Handelspolitik bildeten, und war bereit, die Schiffahrtsabgaben noch weiter herabzusetzen als die kleinen Nachbarn zugestehen wollten; aber sie erklärte auch von vornherein, daß sie eine Schmugglerherberge im Innern ihres Staates nicht dulden werde und darum die Elbschiffahrtsakte nur unterzeichnen könne, wenn Anhalt sich ihrem Zollwesen anschließe. Ihr Bevollmächtigter fügte warnend hinzu: das eigene Interesse der kleinen Regierungen gebiete ihnen, das Zollsystem des großen Nachbarstaates zu unterstützen, »weil dadurch die zu ihren Gunsten bestehende Zerstückelung Deutschlands in ihren nachteiligen Folgen gemildert werden würde«. Wie flammte der kleine Köthener Herr auf, als er diese unerhörte

Da die Elbschiffahrtsakte im März 1822 in Kraft treten sollte, so entschloß sich Minister Klewiz im Januar, das Enklavensystem gegen Anhalt vorläufig aufzuheben, was die Finanzpartei in Berlin schon längst gefordert, Eichhorn aber, aus Wohlwollen gegen das Nachbarland, bisher verhindert hatte.

Er erinnerte ihn daran, daß Preußen die Dresdener Elbschiffahrtsakte erst unterzeichnet habe, nachdem die Askanier ihren Beitritt zum preußischen Zollsystem förmlich versprochen hätten; er forderte ihn auf, dem Beispiel Bernburgs zu folgen, und schloß: »Auch kann ich nicht glauben, daß das in Dresden von sämtlichen Herzögen von Anhalt gegebene Versprechen einer Einigung durch irgendeine von ihnen späterhin gegebene Zusage an Verbindlichkeit zu verlieren vermöchteEin zweites Schreiben des Dessauers, das sich abermals auf die hartnäckige Weigerung des Köthener Vetters berief, blieb unbeantwortet.