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Die Durchfuhrzölle auf den großen, das Ausland mit dem Auslande verbindenden Straßen sollten nur nach gemeinsamer Verabredung verändert werden. Es lag auf der Hand, daß dieser Artikel allein bestimmt war, den Verkehr zwischen Preußen und Bayern zu erschweren, die Wiederholung der Gothaer und Meininger Vorgänge zu verhindern. Preußen versuchte auch sofort den Beschluß zu hintertreiben.

Die preußische Regierung behauptete während dieses unleidlichen Gezänks durchweg eine versöhnliche Haltung. Sie gab für den Elbverkehr ihre Durchfuhrzölle auf, die einen so wesentlichen Bestandteil ihrer Handelspolitik bildeten, und war bereit, die Schiffahrtsabgaben noch weiter herabzusetzen als die kleinen Nachbarn zugestehen wollten; aber sie erklärte auch von vornherein, daß sie eine Schmugglerherberge im Innern ihres Staates nicht dulden werde und darum die Elbschiffahrtsakte nur unterzeichnen könne, wenn Anhalt sich ihrem Zollwesen anschließe. Ihr Bevollmächtigter fügte warnend hinzu: das eigene Interesse der kleinen Regierungen gebiete ihnen, das Zollsystem des großen Nachbarstaates zu unterstützen, »weil dadurch die zu ihren Gunsten bestehende Zerstückelung Deutschlands in ihren nachteiligen Folgen gemildert werden würde«. Wie flammte der kleine Köthener Herr auf, als er diese unerhörte

Ohne jede Rücksprache mit Preußen, ohne auch nur den Bericht der Bundestagskommission abzuwarten, stimmte Sachsen als die erste deutsche Regierung dem törichten Antrage zu und erklärte: Höchster Zweck des Bundes in Zollsachen ist, dasjenige durch gemeinschaftliche Gesetze zu erreichen, was durch Einzelverhandlungen nur schwer zu erreichen ist; sollen in Deutschland überhaupt Durchfuhrzölle bestehen, so doch jedenfalls ein anderes System als das preußische!

Die bestehenden Durchfuhrzölle auf Waren, welche für einen Vereinsstaat bestimmt sind, dürfen nicht erhöht werden; dagegen steht dem Verein wie jedem Vereinsstaate frei, Waren, die aus dem Auslande in das Ausland gehen, mit höheren Transitgebühren zu belasten. England-Hannover war es, das diesen unzweideutigen Artikel 7 durchgesetzt hatte.

Fast ein Jahr währten die Verhandlungen zwischen den beiden hessischen Häusern wegen der Erleichterung einiger Enklaven; da erklärte der Kurfürst: die gegenseitige Verpflichtung, die Durchfuhrzölle auf gewissen Straßen nicht zu erhöhen, solle allein für Darmstadt, nicht für Kurhessen gelten!

Die unbillige Höhe der Durchfuhrzölle aber und das zähe Festhalten der Regierung an diesen für die deutschen Nachbarlande unleidlichen Sätzen erklärt sich nur aus politischen Gründen. Der Transitzoll diente dem Berliner Kabinett als ein wirksames Unterhandlungsmittel, um die deutschen Kleinstaaten zum Anschluß an die preußische Handelspolitik zu bewegen.

Gleichwohl konnte der »neutrale« Verein dem preußischen Zollsystem verderblich werden; er suchte der Handelspolitik Preußens ihre schärfste Angriffswaffe, die Durchfuhrzölle, aus der Hand zu winden.