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Aktualisiert: 28. Juni 2025
Das Gericht verhandelte wie nach Vereinbarung über einen Seid, den Miser Ulek in ihrer chinesischen Residenz, die sie, Timurs Zügen folgend, nie besuchte, auf der Straße erstechen ließ, weil er vergaß, ihr zu ihrem Geburtstag eine Aufwartung zu machen. Sie wurde zu tausend Balischen Gold verurteilt. Kurz lag ihr Blick auf der Chinesin, stechend und kalt.
Durch plötzlich eingetretenes Hochwasser aufgehalten kam die eigentliche Gesandtschaft erst 2 Tage darauf, um Kwing Irang offiziell nach Long Tepai zurückzurufen. Zum Glück hatte ich bereits morgens, laut unserer Vereinbarung, die Kenja in Gesellschaft von 6 Kajan in 2 Böten endlich den Boh hinauffahren lassen, um unsere Ankunft in Apu Kajan zu melden.
Der Einfluss des Senats auf diese Geschaeftsverteilung bestand darin, dass es observanzmaessig von ihm abhing, entweder die Regel walten, also die sechs Praetoren die sechs Spezialkompetenzen unter sich verlosen und die Konsuln die festlaendischen, nichtgerichtlichen Geschaefte besorgen zu lassen, oder irgendeine Abweichung von derselben anzuordnen, etwa dem Konsul ein augenblicklich besonders wichtiges ueberseeisches Kommando zuzuweisen oder eine ausserordentliche militaerische und gerichtliche Kommission, zum Beispiel das Flottenkommando oder eine wichtige Kriminaluntersuchung, unter die zur Verteilung kommenden Kompetenzen aufzunehmen und die dadurch weiter noetig werdenden Kumulationen und Fristerstreckungen zu veranlassen wobei uebrigens lediglich die Absteckung der jedesmaligen konsularischen und respektiv praetorischen Kompetenzen, nicht die Bezeichnung der fuer das einzelne Amt eintretenden Personen dem Senate zustand, die letztere vielmehr durchgaengig durch Vereinbarung der konkurrierenden Beamten oder durch das Los erfolgte.
Nun war es aber für jedermann, der die Zustände in der Donaumonarchie kannte, klar, daß die in Wien einmal getroffene Vereinbarung nicht geheim bleiben würde. Sie konnte wohl noch eine kurze Zeit offiziell zurückgehalten aber nicht mehr aus der Welt geschafft werden. In der Tat war sie schon Ende August allgemein bekannt.
Bis zum Ablauf des zehnten Jahres nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Statuts bleiben Abänderungen und Ergänzungen desselben sowie deklaratorische Zusätze und geeigneten Falls Neuredaktion ganzer Abschnitte der Vereinbarung zwischen der Stiftungsverwaltung und dem Stifter vorbehalten.
Alle über 18 Jahre alte, nicht in vertragsmäßigem Lehrverhältnis stehende Angehörige der Stiftungsbetriebe haben Anspruch auf Urlaub für zwölf Arbeitstage jährlich, wegen dessen Benutzung sie auf Vereinbarung mit der Geschäftsleitung des Betriebes oder deren Beauftragten angewiesen sind.
Am Schlusse sagte Mathilde: »So wäre denn der Bund, den die Herzen unserer Kinder geschlossen haben, auch durch die Beistimmung der Eltern bekräftigt. Der Tag der ewigen Verbindung mag nach ihrem Wunsche und unserer Meinung festgesetzt werden. Wir wollen darüber jetzt nicht sprechen, sondern es der Beratung und Vereinbarung anheimgeben.«
Einer besonderen Vereinbarung mit der »Zadruga« bleibt die Feststellung der Bedingungen vorbehalten, unter welchen sie sich innerhalb gewisser Grenzen verpflichtet, Findlinge, Waisen und erwerbsunfähige Bewohner des österreichisch-ungarischen Gebietes gegen mässiges Entgeld in Erziehung und beziehungsweise Verpflegung zu übernehmen, sowie auch besserungsfähige, besonders jugendliche Verbrecher aus diesen Ländern aufzunehmen, für welche der Strafvollzug während der Dauer ihres Aufenthaltes im Gebiete der »Zadruga« und unter der Voraussetzung eines tadellosen Verhaltens aufgeschoben bleibt und welchen nach Ablauf einer gewissen Zeit die Strafe ex lege erlassen ist.
Für den Fall, daß letzterer vor Ablauf dieser zehn Jahre verstirbt oder verfügungsunfähig wird, sollen diejenigen drei Personen, bezw. die Überlebenden darunter, welche von ihm beauftragt waren, im Falle seines vorzeitigen Todes an seiner Statt das Statut selbst in Vereinbarung mit der Stiftungsverwaltung rechtskräftig festzustellen, ermächtigt und legitimiert sein, auch solche Abänderungen, Ergänzungen etc. auf gleichem Wege rechtskräftig einzuführen, insoweit sie solche auf Grund der ihnen bekannten Absichten des Stifters oder besonderer schriftlicher oder mündlicher Erklärungen desselben übereinstimmend als seinem Willen entsprechend bezeugen.
Schon im November 1918 erschien die sogenannte "Vereinbarung"; in ihr anerkennen die Vertreter der Arbeitgeberverbände die Gewerkschaften als berufene Vertretung der Arbeiterschaft, in ihr wird jede Beschränkung der Koalitionsfreiheit untersagt, und der Arbeitsfriede in Gestalt allgemeiner tarifvertraglicher Regelung, der Arbeitsausschüsse, der Schlichtungs- und Einigungsämter grundgelegt.
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