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Aktualisiert: 21. Mai 2025
Die Großhansen der Greiferkunde und aller Verbrechen finden in der Zelle keine Gelegenheit, sich ein lernbegieriges Schärlein zu sammeln, Zellengefängnisse bieten anerkannte Garantie gegen Fluchtversuche der verwegensten und verzweifeltsten Menschen und sichern damit den Strafvollzug; ferner sind Verabredungen und Verbindungen zur Ausführung boshafter oder verbrecherischer Plane, welche während oder nach der Gefangenschaft ins Werk gesetzt werden sollen, eine baare Unmöglichkeit, endlich beugt eine streng und folgerichtig durchgeführte Einzelhaft den Bekanntschaften gleichgesinnter Bösewichter und den oft so folgenschweren Begegnungen verschiedenartig gesinnter Entlassener vor, zuletzt nimmt sich das Volk mit gesundem, richtigen Instinkte eines entlassenen Zellenbewohners eher als jedes andern entlassenen Sträflings an.
Einer der Herren Verfasser, ein bekannter Staatsanwalt, zeichnet sich durch seine zahlreichen Versuche aus, die Gesetzgebung und den Strafvollzug in mildere, humanere Bahnen zu lenken. Er hat sich dadurch einen Namen gemacht.
Ich habe sogar den Fall erlebt, daß ein Dresdener Richter mir recht gab, obwohl alle seine Verwandten und Bekannten gegen mich waren und ihn in diesem Sinne zu beeinflussen suchten. Welche Genugtuung und welch ein Vertrauen zu dem ganzen Richterstand dies erweckt, das weiß nur der, der Gleiches wie ich erlebte. In Beziehung auf den Strafvollzug habe ich dasselbe auszusprechen.
Einer besonderen Vereinbarung mit der »Zadruga« bleibt die Feststellung der Bedingungen vorbehalten, unter welchen sie sich innerhalb gewisser Grenzen verpflichtet, Findlinge, Waisen und erwerbsunfähige Bewohner des österreichisch-ungarischen Gebietes gegen mässiges Entgeld in Erziehung und beziehungsweise Verpflegung zu übernehmen, sowie auch besserungsfähige, besonders jugendliche Verbrecher aus diesen Ländern aufzunehmen, für welche der Strafvollzug während der Dauer ihres Aufenthaltes im Gebiete der »Zadruga« und unter der Voraussetzung eines tadellosen Verhaltens aufgeschoben bleibt und welchen nach Ablauf einer gewissen Zeit die Strafe ex lege erlassen ist.
Ich habe im Kreise seiner Familie und Bekannten meine Vergangenheit nicht verheimlicht, sondern ganz unbefangen davon erzählt und meine Ansichten über Verbrecher und Verbrechen, Schuld, Strafe und Strafvollzug ausführlich dargelegt. Kein einziges Glied der Münchmeyerschen Familie darf behaupten, nicht davon gewußt zu haben.
Die Werke der letzteren bezogen sich nicht etwa nur auf Strafrecht und auf Strafvollzug, sondern es waren alle Wissenschaften vertreten. Ich habe diese köstlichen, inhaltsreichen Bücher nicht nur gelesen, sondern studiert und sehr viel daraus gewonnen.
Bei der Verhandlung im Plenum, in der Liebknecht ebenfalls das Wort nahm, wurde der folgende Antrag der Kommission mit großer Mehrheit angenommen: „Die Petition dem Herrn Reichskanzler mit der Aufforderung zu überweisen, dahin zu wirken, daß in denjenigen Bundesstaaten, in welchen die Strafvollstreckung bislang nicht durch Gesetz geregelt ist, insbesondere im Königreich Preußen, von den Bundesregierungen schleunigst der Strafvollzug und das Gefängniswesen in einer Weise geordnet wird, daß dadurch der Vollzug der Strafen, namentlich der Gefängnisstrafen, im Sinne des Strafgesetzbuchs, insbesondere des § 16 desselben, sichergestellt wird;
Ehe ich mich über diese meine Detentien verbreite, habe ich mich gegen einige Vorurteile und falsche Anschauungen zu wenden, die sich gegen Alles, was mit dem Strafvollzug zusammenhängt, richten und mit denen nun doch endlich einmal aufgeräumt werden sollte.
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