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Aktualisiert: 3. Mai 2025
Der »Zadruga« wird das Recht eingeräumt, auf dem Occupationsgebiete ein im voraus festgesetztes, zusammenhängendes Terrain bis zur Maximalausdehnung von 250 Quadrat-Meilen dergestalt successive, nöthigenfalls durch Expropriation zu acquiriren, dass nicht nur aller Grund und Boden, sammt Häusern, Bergwerken und Industrie-Etablissements, sondern auch alle Communicationen, Strassen, Wasserwege etc., etwa mit Ausnahme der bereits bestehenden Eisenbahnen, in deren Privateigenthum übergehen.
Von diesem Rechte macht die »Zadruga« zunächst nur einen begrenzten Gebrauch und erweitert die Erwerbungen durch freien Handkauf und nöthigenfalls Expropriation nach Massgabe der materiellen, moralischen und civilisatorischen Erfolge, welche sie erzielt.
Zunächst dann ist daran zu denken, den Markt in Bosnien und den angrenzenden Gebieten zu erobern, was industriell und mercantil gleich geringe Schwierigkeiten bietet. Denn da diese Gebiete bisher ihren Bedarf meist durch Hausindustrie deckten, wird die schon besser geschulte Industrie der »Zadruga« bald für diesen Markt das Bessere erzeugen.
Es ist das vorgeschlagene System, besonders, da das Gesellschaftseigenthum schliesslich dem Staate, also dem Lande anheim fällt, eine Art von Ausdehnung des Systemes der Zadruga, wovon die Firma der Gesellschaft entlehnt ist.
Die Vertragsabschlüsse der »Zadruga,« sowie der Betriebsplan der Unternehmung, die Ernennung der Oberbeamten, die Aufstellung der Jahresbilanz und die Gewinnvertheilung bedürfen der Genehmigung der österreichischen Regierung und ist hier, sowie überall in dieser Schrift unter der österreichischen Regierung die gemeinsame Regierung und ihr Verwaltungsapparat verstanden.
Die Regierung hält auf dem Gebiete der »Zadruga« mit Ausnahme einer Anzahl von Regierungscommissären weder Verwaltungs- noch Justiz- noch Finanz-Beamte, befreit das ganze Gebiet von jeder Art von Steuern und sonstigen Auflagen und bezieht dafür aus den Ueberschüssen der Verwaltung einen Pauschalbetrag, welcher mit 10
Der Widerstand Einzelner ist nicht mehr zu fürchten, sobald Erfolge erzielt sind und der massgebende Theil des Volkes, nämlich der numerisch und physisch stärkere, Vertrauen in die Absichten und die Kraft der Regierung gewonnen hat und die angrenzenden Grundeigenthümer zur Erkenntniss kommen, dass sie wegen Mangels an Communicationen und Capital, höherer Ansprüche der Arbeiter und Unvermögenheit, die Organisation der »Zadruga« nachzuahmen, nicht concurriren können.
Würde aber die Frage aufgeworfen, wie für später Zinsen und Amortisation aufgebracht werden sollen, so ist Folgendes zu bemerken. Auf dem Gebiete der »Zadruga« ist durch die Production vor Allem für den Bedarf der eigenen Leute reichlich zu sorgen, wobei eben jede Concurrenz ausgeschlossen ist.
Es wird eine Actiengesellschaft mit einem Actiencapitale von 30 Millionen Gulden unter der Firma »Zadruga« mit dem Sitze in Wien gebildet; die Actien lauten auf den Betrag von 200
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