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Aktualisiert: 20. Juni 2025
November darauf erklärte er in der zweiten Strafkammer des Königlichen Landgerichtes Dresden zu Protokoll: | "Ich erkläre, daß ich die gegen den | | Privatkläger in der "Sachsenstimme" vom 27.
Ich habe so ein Protokoll abzuschreiben gehabt, wo der Kommissarius schwer Lob und Geld von Hofe erhielt, weil er einen ehrlichen Teufel, an den man wollte, zum Schelmen verhört hatte. Zimmermeister. Das ist wieder frisch gelogen. Was wollen sie denn heraus verhören, wenn einer unschuldig ist? Vansen. O Spatzenkopf! Wo nichts heraus zu verhören ist, da verhört man hinein.
Der Antrag fiel durch und wurde nicht einmal in das Protokoll aufgenommen, machte aber einen außerordentlichen Eindruck. Barillon schrieb seinem Monarchen, daß Viele, die es nicht gewagt, diese merkwürdige Rede zu unterstützen, sie vollkommen gebilligt hätten, daß sie das Tagesgespräch in London bilde und daß der Eindruck, die sie auf die öffentliche Meinung ausgeübt, ein bleibender sein werde.
Ischt mir schon recht, wenn ich noch amol einen Fünfer krieg'!“ Der Schreiber überreichte das Protokoll, das Ehrenstraßer schnell ablas, und zwar absichtlich und ausnahmsweise schnell, denn es gilt in der nächsten Minute den Beweis für seinen Verdacht zu fassen. Sonst wird freilich dem Verhörten oder zu vernehmenden Zeugen das Protokoll langsam und laut vorgelesen.
Ehrenstraßer legte das Protokoll auf die Seite des Tisches, wo die Zeugin stand, gab ihr die mit Tinte gefüllte Feder und sagte. „So, Weibets! Jetzt schreibst da unten deinen Namen hin, groß und recht deutlich!“ Der Richter, wie der ahnungsvolle Protokollführer achteten genau auf diese Unterschrift. Langsam kritzelte die Zeugin: „Kathi Hinterstoißer.“ „So, Weibets! Das hätten wir!
Er hat gerade mit einer der letzten Verhandlungen begonnen, die heute durchgeführt werden sollen. Es handelt sich um die Forderung eines Erziehungsbeitrages. Dieser Fall ist schon am vorigen Gerichtstag verhandelt worden, und das Protokoll des früheren Prozesses wird eben verlesen. Daraus erfährt man fürs erste, daß die Klägerin eine arme Dienstmagd ist und der Beklagte ein verheirateter Mann.
In einem galizischen Dorf waren sieben Menschen unter dem Verdacht der Spionage eingebracht worden. Die Beschuldigung lautete, sie hätten dem Feind durch das Dachfenster des Gemeindehauses, in welchem sie zusammengepfercht gefunden worden waren, Lichtsignale gegeben. Siebold hatte das Protokoll aufgenommen.
Aus der Stadt selbst war niemand da als der Gemeindepräsident, die Wahlen zu leiten, der Gemeindeschreiber, das Protokoll zu führen, dann der Nachtwächter und zwei oder drei arme Teufel, welche kein Geld hatten, um mit den lachenden Seldwylern den Frühschoppen zu trinken.
Das hier vereinbarte Protokoll, dem nachher auch Marschall beitrat, wurde bedeutungsvoll für die Geschichte der deutschen Handelspolitik; denn hier spielte der Partikularismus seinen höchsten Trumpf aus, er stellte seine letzte und schwerste Bedingung auf.
Ich werde Ihnen dann zunächst das Protokoll vorlesen. Indes, eine Vorfrage: Vermögen Sie sich zu legitimieren? Ich bitte um Ihre Papiere.“ Ange wußte bei den mehrfach und gleichzeitig gestellten Fragen nicht unmittelbar zu antworten; von allen blieb die letztere in ihr hasten. „Legitimation? Ich verstehe nicht, Herr Kommissar!“
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