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Aktualisiert: 13. Juli 2025
Kassiar wurde jetzt gefragt, wie sie zu dem Tuch gekommen sei, ob sie es wirklich heimlich von Bord genommen, oder irgend etwas vorzubringen habe, was zu ihrer Entschuldigung in der Sache reden könne. Zitternd stand das Mädchen von ihrem Sitze auf. Mehrere Minuten gebrauchte sie, sich so weit zu sammeln, daß sie den Blick zu ihrer Klägerin erheben konnte.
»Was fällt dir ein? Was hast du mit der Bibel zu schaffen?« fragt der Richter die Klägerin mit harter und strenger Stimme. Nachdem sie ihrer Angst in einer Tat der Verzweiflung Luft gemacht hat, ist ihre Beklommenheit gewichen, so daß sie antworten kann: »Er darf den Eid nicht ablegen!« »Sei still und gib das Buch zurück!« ruft der Richter.
Was denn?« schreit ihn der Richter an. »Hast du vielleicht etwas dagegen?« Der Beklagte läßt den Kopf noch tiefer sinken und sagt dann kaum hörbar: »Ach nein, es ist wohl am besten so.« Der Richter sitzt noch einen Augenblick still, dann schiebt er den schweren Stuhl zurück, erhebt sich und geht um den Tisch herum zur Klägerin hin. »Ich danke dir,« sagt er und reicht ihr die Hand.
Er legt das Zeugnis hin und sagt dem Beklagten mit ein paar Worten, er hoffe, daß dieser die verhängnisvollen Folgen eines falschen Schwurs genau bedacht habe. Der Beklagte hört ihn mit derselben Ruhe an, die er die ganze Zeit über an den Tag gelegt hat, und antwortet ehrerbietig und nicht ohne Würde. Die Klägerin hört dies mit dem äußersten Schrecken.
Er heftet seine Blicke ein paarmal auf die Klägerin, aber dabei wird der Ausdruck des Ekels und des Überdrusses, der auf seinem Gesicht ruht, immer deutlicher. Es sieht aus, als wäre er ungünstig gegen sie gestimmt. Selbst wenn die Klägerin die Wahrheit spricht, – sie ist ja doch eine schlechte Person, und der Richter kann keine Teilnahme für sie empfinden.
Die Klägerin jedoch hat an ihrer Behauptung festgehalten; und nachdem einige Zeugen vernommen waren, ist dem Beklagten auferlegt worden, einen Eid zu leisten, wenn er nicht verurteilt werden wolle, der Klägerin die verlangte Unterstützung zu zahlen. Beide Parteien haben sich eingefunden und stehen nebeneinander vor dem Gerichtstisch. Die Klägerin ist sehr jung und sieht ganz verschüchtert aus.
Er hat gerade mit einer der letzten Verhandlungen begonnen, die heute durchgeführt werden sollen. Es handelt sich um die Forderung eines Erziehungsbeitrages. Dieser Fall ist schon am vorigen Gerichtstag verhandelt worden, und das Protokoll des früheren Prozesses wird eben verlesen. Daraus erfährt man fürs erste, daß die Klägerin eine arme Dienstmagd ist und der Beklagte ein verheirateter Mann.
Lieber Gott, wenn wir jetzt nur nicht Wind und Strömung damit versäumten!« Der Gusti hörte aufmerksam an, was ihm der Weiße als Aussage der Klägerin mittheilte, und wandte sich dann langsam und ernst an den Jüngling. »Hast du das Schiff dort draußen je betreten, Glentek?« fragte er ihn, und sein Auge haftete dabei fest und prüfend auf den Zügen des jungen Mannes.
Er legt das Zeugnis hin und sagt dem Beklagten mit ein paar Worten, er hoffe, daß dieser die verhängnisvollen Folgen eines falschen Schwurs genau bedacht habe. Der Beklagte hört ihn mit derselben Ruhe an, die er die ganze Zeit über an den Tag gelegt hat, und antwortet ehrerbietig und nicht ohne Würde. Die Klägerin hört dies mit dem äußersten Schrecken.
Eine Näherin aus dem Mittelgebirge hatte die „mündliche“ Vorladung eines Bauers gefordert, weil dieser sie öffentlich als Hexe verschrieen habe. Auf heute war nun der Sühneversuch angesetzt und sowohl die Klägerin wie der Beklagte standen vor dem Richter. Der Bauer gab auf Vorhalt zu, das Weib als Hexe verschrieen zu haben, weil die Näherin seiner Kuh einen bösen Blick zugeworfen habe.
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