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Aktualisiert: 3. Juni 2025
Meine neue Wohnung lag in einer der stillsten, abgelegensten Straßen, und mein neuer Wirt, ein sehr energischer Schloß- und Rittergutsbesitzer, duldete keinen ruhestörenden Lärm und überhaupt keine Ueberflüssigkeiten in seinem Hause. Grad das war es, was ich suchte. Ich fand da die innere und äußere Stille und die Sammlung, die ich brauchte. Münchmeyer kam noch einige Male, dann nicht mehr.
Darum mußte mich auch die unerwartete Nachricht, daß Münchmeyer plötzlich gestorben sei, geschäftlich vollständig gleichgültig lassen. Ich erkundigte mich nur nach seiner Nachfolge, und als ich hörte, daß seine Witwe das Geschäft im Namen der Erben weiterführe, war ich für mich beruhigt. Da geschah etwas Ueberraschendes.
Man hat mich aus prozessualen Gründen fälschlicher Weise beschuldigt, für Münchmeyer das "Buch der Liebe" geschrieben zu haben. Wie kann ich beweisen, daß dies unwahr ist? Gesetzt den Fall, es wäre dem Münchmeyerschen Rechtsanwalt der wahnsinnige Gedanke gekommen, vor Gericht zu behaupten, daß Peter Rosegger den berüchtigten "Venustempel" geschrieben habe.
Rund um mich stehen Herr Cardauns, Frau Kolporteuse Pauline Münchmeyer, Herr Advokat Gerlach, Pater Schmidt, Herr Lebius und Pater Pöllmann. Diese alle sind jederzeit schußbereit.
Münchmeyer befreundete sich so mit mir, daß wir wie Brüder verkehrten. Das war mir ganz lieb, so lange er tat, was ich für richtig hielt. Ich begann gleich in den ersten Nummern der drei neugegründeten Blätter mit der Ausführung meiner literarischen Pläne.
Der Roman schritt sehr schnell vorwärts, und sein Erfolg wuchs derart, daß Münchmeyer mich bat, noch einen zweiten und womöglich noch einige weitere zu schreiben. Ich ahnte nicht, daß meine Entscheidung über diesen seinen Wunsch eine für mich hochwichtige sei und daß sie mir, falls sie bejahend ausfallen sollte, zu einer Quelle unsagbaren Elendes und unaussprechlicher Qual werden könne.
Ich sei jetzt ein berühmter Mann und habe mich vor solchen Veröffentlichungen zu hüten; das wisse man ebenso gut wie ich selbst. Was ich mit Münchmeyer über meine Romane ausgemacht habe, sei gleichgültig. Münchmeyer sei tot. Es komme darauf an, wer zu schwören habe. Und daß May den Eid nicht bekomme, dafür werde man zu sorgen wissen. Seine Vorstrafen seien die beste Hilfe, die es gebe.
Ich bin nicht gewillt, den laufenden Prozessen vorzugreifen, und werde also nur diejenigen Punkte besprechen, über die volle Klarheit herrscht. Ich habe bereits gesagt, daß Münchmeyer meine Vorstrafen kannte. Er wußte sogar Alles, was man hinzugelogen hatte. Er wünschte sehr, daß ich einen Roman hierüber schreiben möchte; ich lehnte das aber entschieden ab.
Wenn man später vor Gericht behauptet hat, daß ich für Münchmeyer nicht fleißig, sondern faul gewesen sei, so bitte ich, mir einen Verfasser zu nennen, der mehr geleistet und zugleich auch noch für andere Verleger gearbeitet hat. Hiermit sei für heut mit meiner "Kolportagezeit" abgeschlossen. VII. Meine Werke.
Das Geschäft war bisher gut gegangen, sogar außerordentlich gut; nun aber stand es in Gefahr, ganz plötzlich zusammenzubrechen. Man brauchte einen Retter, und der sollte ich sein, ausgerechnet ich! Das war mir unbegreiflich, weil ich mit Münchmeyer noch nie etwas zu tun gehabt hatte, auch gar nichts mit ihm zu tun haben wollte und weder ihn noch seine Lage kannte. Er erklärte sie mir.
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