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Aktualisiert: 3. Juni 2025
Nämlich erstens durften nach damaligem sächsischem Gesetz bei Mangel eines Kontrakts überhaupt nur tausend Exemplare gedruckt werden; Münchmeyer hätte sich also, wenn er unehrlich sein wollte, nur selbst betrogen; so dachte ich. Und zweitens konnte ich mir den fehlenden schriftlichen Kontrakt sehr leicht und unauffällig durch Briefe verschaffen.
Dafür aber stellten, ich wußte nicht, warum, sich Einladungen von Frau Münchmeyer ein, sie auf ihren Sonntagswanderungen durch Wald und Heide zu begleiten. Diese Wanderungen waren ihr vom Arzt geraten, der ihr tiefe Lufteinatmung verordnet hatte. Ich mußte mich wohl oder übel an ihnen beteiligen, weil dies der Wunsch meiner Frau war, deren Gründe ich leider nicht zu würdigen verstand.
Was den "Beobachter an der Elbe" betrifft, dessen Redaktion ich übernommen hatte, so sah ich gleich mit dem ersten Blick, daß er verschwinden müsse. Münchmeyer war so vernünftig, dies zuzugeben.
Ich schrieb das auf Rechnung des Umstandes, daß nun doch die "feinen Gratifikationen" fällig waren, deren Zahlung man mit Schweigen zu umgehen suchte. Ich aber drängte nicht; ich hatte mehr zu tun und brauchte das Geld nicht zur Not. Ich will den Umstand nicht übergehen, daß meine Frau während dieser ganzen Zeit sich alle Mühe gab, mich von geschäftlicher Strenge gegen Frau Münchmeyer abzuhalten.
Ueber den Inhalt dieser meiner Hausschatzerzählungen berichte ich an anderer Stelle. Ich habe, der Logik der Tatsachen gehorchend, mich von Pustet zurück zu Münchmeyer zu wenden. Es war ihm Jahre 1882, als ich mit meiner Frau auf einer Erholungstour nach Dresden kam.
Ich betrachtete nur die angeblichen Vorteile, sah aber nicht die Gefahr. Diese Gefahr entwickelte sich, wie schon einmal, aus meinen literarischen Plänen heraus. Münchmeyer hatte diese Pläne nicht vergessen; er kannte sie noch ganz gut. Er erinnerte mich jetzt an sie. Ich hatte sie damals nicht ausführen können, weil ich meine Stellung bei ihm aufgab.
Vor allen Dingen hat es sich herausgestellt, daß die beiden Pater Schmidt und Pöllmann in naher Beziehung zu dem Namen und der Sache Münchmeyer stehen. Ihr Anwalt steht in Verbindung mit dem Münchmeyerschen und Lebiusschen Rechtsanwalt.
Die Eltern vermittelten dann zwischen mir und den Verlegern. Ich schrieb diesen nicht direkt, weil sie jetzt noch nicht erfahren sollten, daß der Verfasser der Erzählungen, die sie druckten, ein Gefangener sei. Einer aber erfuhr es doch, weil er persönlich zu den Eltern kam. Das war der später noch viel zu erwähnende Kolportagebuchhändler H. G. Münchmeyer in Dresden.
In dieser Zeit der Entwicklung war es, daß Münchmeyer von auswärtigen Behörden wegen der Verbreitung des "Venustempels" angezeigt wurde. Verfasser dieses Schand- und Schundwerkes war eben jener Otto Freytag, der nur deshalb mit Münchmeyer gebrochen hatte, weil dieser ihn an dem Gewinn, den das Werk brachte, nicht partizipieren ließ.
Wichtig ist, daß Münchmeyer eine ganz ausgesprochene geschäftliche Vorliebe grad für bestrafte Mitarbeiter hatte. Geht man die Schriftsteller und Schriftstellerinnen durch, die für ihn geschrieben haben, so bilden die Bestraften einen ganz bedeutenden Prozentsatz von ihnen. Das bemerkte ich schon bald, nachdem ich bei ihm eingetreten war.
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