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Wieviel immer von den Institutionen des Staates und der Gesellschaftsordnung jemand zu den sakrosankten und unberührbaren Dingen rechnen mag die konkreten Gesetze, welche die Wirtschaftstätigkeit gemäß den Anforderungen des Gemeinwohls regeln sollen, gehören ganz gewiß nicht zu ihnen, und zu allerletzt das Steuersystem.

Nichtsdestoweniger finde ich in der Forderung solcher progressiven Einkommensteuer immer noch ein großes sozialpolitisches Defizit. Es ist nämlich für ein Steuersystem nicht genug, daß es, rein steuerrechtlich betrachtet, korrekt oder gerecht sei.

Nachtrag zum zweiten Entwurf, Titel V 373-387 Xb. Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung. Erläuterungen zu Titel I und II des Stiftungsstatuts 388-402 Welche soziale Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr Programm aufnehmen? Zwei Vorträge, gehalten im Freisinnigen Verein zu Jena am 7. und 21. März 1894. A. Steuersystem. Meine Herren!

Die unglückliche zerrissene Gestalt seines Gebietes zwang den preußischen Staat, auch wenn er auf alle Eroberungspläne verzichtete, mindestens zum handelspolitischen Ehrgeiz; er konnte sein Steuersystem kaum durchführen, wenn er nicht außer den Enklaven auch noch einige nur halb umschlossene Nachbarlandschaften seinem Zollgesetze unterwarf.

Ihr Steuersystem indes war natuerlich nicht dasjenige, mittels dessen die adlige und finanzielle Aristokratie Asia ausnutzte, sondern es wurde, wie in Spanien geschah, einer jeden einzelnen Gemeinde eine ein fuer allemal bestimmte Abgabe auferlegt und deren Erhebung ihr selbst ueberlassen. Auf diesem Wege flossen jaehrlich 40 Mill.

Als die Urheber solchen Unheils galten allgemein nicht die Kleinstaaten, die den Schmuggel begünstigten, sondern Preußen, das ihn ernsthaft verfolgte; nicht jene Höfe, die an ihren unsauberen fiskalischen Kniffen, ihren veralteten unbrauchbaren Zollordnungen träge festhielten, sondern Preußen, das sein Steuersystem neu gestaltet und gemildert hatte.

Motz war gerade auf einer Dienstreise abwesend, als die Nachrichten aus Hessen einliefen. Maaßen aber, der ihn vertrat, durfte als schlichter Amtsverweser nur wiederholen, was schon zweimal vom Finanzministerium erklärt worden war: er wies die Verhandlungen über Handelserleichterungen nicht ab, hielt jedoch einen Zollverein für unmöglich, da Hessen allzu sehr zerstückelt sei und ein so weit abweichendes Steuersystem besitze. Im Auswärtigen Amte dachte man mutiger. Eichhorn fand es hochbedenklich, einen deutschen Bundesgenossen zurückzuweisen, der in ernster Verlegenheit sich an Preußen wende; er riet aus politischen Gründen dringend, auf du Thils Wünsche einzugehen; nur solle nicht bloß ein Handelsvertrag, sondern eine dauernde Verbindung geschlossen werden. Zugleich schrieb Otterstedt aus Karlsruhe: daß König Ludwig bei seinem Zollverein politische Nebenpläne verfolge, sei offenkundig; jetzt gelte es, Preußens Ansehen zu wahren. Er verbürgte sich für du Thils Ehrlichkeit, mahnte aber, das strengste Geheimnis bei den Verhandlungen zu bewahren, damit nicht

Auch findet es Herr Sparig absurd, daß sich die Kommune über die Wegnahme des Oktrois seitens des Herrn Thiers beschwerte, sie, die doch eine Feindin der indirekten Steuern hätte sein wollen. Zu dieser Beschwerde hatte sie ein Recht. Das Oktroi gehörte der Stadt, und die Kommune war nicht in der Lage, mitten im Kampf ein neues Steuersystem einzuführen.

Niemand kann behaupten wollen, daß ein Steuersystem auf solcher Grundlage steuertechnisch undurchführbar sei. Denn Vermögensteuer besteht längst in vielen Ländern, in einigen kleinen Staatswesen sogar in einer Höhe bis 1 Proz., in welcher sie eine soziale Bedeutung schon zu gewinnen anfängt. Genau so wie man in der »Ergänzungssteuer« 1/2 pro Mille einheben kann, ließe sich auch 3 Proz. einheben.

Die von mir vorgeschlagenen Resolutionen tadelten das Steuersystem, das die kleinen Leute zugunsten der Wohlhabenden ungerecht belaste, sie tadelten ferner die Verwendung der Gemeindesteuern, die hauptsächlich im Interesse der besitzenden Klasse erfolge, und forderten, da diese Wirtschaftsweise nur durch das begehende Klassenwahlgesetz möglich sei, die Einführung des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts.