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Was die Finanzen anbetrifft, so werden sie unabhängig vom Muschir verwaltet, und stehen unter der Leitung des Mohasebdji oder Chasnadar, welcher von dem Finanzministerium in Constantinopel seine Bestallung erhält, und demselben die Einnahmen abzuliefern hat, ebenso ist auch die Douane unabhängig vom Generalgouvernement verwaltet.

Man ahnte im Finanzministerium wohl, daß der weitaus größte Teil des Zollertrags allein von den gangbarsten Kolonialwaren aufgebracht werden und die Staatskasse von anderen Zöllen nur geringen Vorteil ziehen würde.

Die Regierung verstand die günstige Handelslage des Staates geschickt auszubeuten, sie begnügte sich mit sehr niedrigen Finanzzöllen, welche einen schwunghaften Durchfuhrhandel nach Baden lockten und den Staatskassen reichen Ertrag brachten. Die Großindustrie konnte unter diesem Systeme freilich nicht Fuß fassen; sie galt im Finanzministerium für überflüssig.

Differentialzölle erschienen dem Finanzministerium noch weit bedenklicher als Schutzzölle, da diese den Verkehr belasteten zugunsten der einheimischen, jene zum Vorteil der ausländischen Produzenten. Es war nicht anders: sollte das neue Zollsystem überhaupt ins Leben treten, so mußten alle nichtpreußischen Waren zuvörderst auf gleichem Fuß behandelt werden.

Januar 1828 fand die erste förmliche Konferenz im Finanzministerium statt, und hier wurde bereits von allen Seiten anerkannt, daß nur eine vollständige Vereinigung möglich sei: Darmstadt trat in das preußische Zollsystem ein; Preußen, längst bereit »über Formalitäten leicht hinwegzugehen«, gewährte dem Verbündeten gleiches Stimmrecht bei Abänderungen der Zollgesetze und eine selbständige Zollverwaltung, die aber streng nach preußischem Muster eingerichtet werden sollte.

Stägemann, geb. 7. November 1763, gest. 17. Dezember 1840, im Ministerium Stein bis Dezember 1806 vortragender Rat, seit 1809 Geh. Staatsrat im Finanzministerium und Mitarbeiter Hardenbergs, 1817 in den Staatsrat berufen. 59 Karl Friedr. Heinrich v. Kamptz, geb. 16. September 1769, gest. 3.

April 1826 überraschte er diesen durch die willkommene Mitteilung: er denke die Generalkontrolle ganz aufzuheben, ihre Geschäfte dem Finanzministerium zu übertragen. Am 29. Mai wurde dieser Befehl vollzogen, und Ladenberg mußte sich wehmütig mit dem Präsidium der Oberrechnungskammer begnügen.

Von allen Seiten her wurde das Finanzministerium mit Warnungen bestürmt; am Niederrhein rief die erste Nachricht von dem Beginn der preußisch- sächsischen Verhandlungen weithin im Lande eine starke Aufregung hervor.