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Er befahl ihm seine Krone mit Gericht und Land: 737 Da war er Herr und König. Wem er den Rechtsspruch fand Und wen er strafen sollte, das wurde so gethan, Daß man wohl fürchten durfte der schönen Kriemhilde Mann.

Alles wurde durch Rechtsspruch entschieden, denn der durchlauchtigste Herzog von Ferrara verwandte sich dafür, daß die letzten Anordnungen des verstorbenen Fürsten Orsini genau durchgeführt würden. Diese zweite Angelegenheit wurde am dreiundzwanzigsten Dezember, der auf einen Sonntag fiel, entschieden. In der folgenden Nacht drangen vierzig Männer in das Haus der Accoramboni.

Laß meinem Herzen, das versöhnt und heiter Sich deinem Rechtsspruch unterwirft, den Trost, Daß deine Brust auch jedem Groll entsagt: Und in der Abschiedsstunde, des zum Zeichen, Bewillge huldreich eine Gnade mir! Der Kurfürst. Sprich, junger Held! Was ists, das du begehrst? Mein Wort verpfänd ich dir und Ritterehre, Was es auch sei, es ist dir zugestanden! Der Prinz von Homburg.

Kannst du dem Rechtsspruch, edel wie du bist, Nicht widerstreben, nicht ihn aufzuheben, Tun, wie ers hier in diesem Brief verlangt: Nun so versichr' ich dich, er faßt sich dir Erhaben, wie die Sache Steht, und läßt Den Spruch mitleidsvoll morgen dir vollstrecken! Gleichviel! Natalie. Gleichviel? Der Prinz von Homburg. Er handle, wie er darf; Mir ziemts hier zu verfahren, wie ich soll!

Zu diesen neu- oder wiedereroeffneten ordentlichen Einnahmequellen kamen die Summen hinzu, die ausserordentlicherweise, namentlich infolge des Buergerkrieges, an den Sieger gelangten: die in Gallien gesammelte Beute; der hauptstaedtische Kassenbestand; die aus den italischen und spanischen Tempeln entnommenen Schaetze, die in Formen der Zwangsanleihe, des Zwangsgeschenkes oder der Busse von den abhaengigen Gemeinden und Dynasten erhobenen Summen und die in aehnlicher Weise durch Rechtsspruch oder auch bloss durch Zusendung des Zahlungsbefehls einzelnen reichen Roemern auferlegten Strafgelder; vor allen Dingen aber der Erloes aus dem Vermoegen der geschlagenen Gegner.

Die Frage, ob die Hansen für ihre Waren, die nicht aus den Hansestädten stammten, die Subsidie von 12 d bezahlen müßten, ließ der König durch einen Rechtsspruch entscheiden. Das Urteil fiel zugunsten der Hanse aus. Schanz I S. 183 Anm. 1. Mit diesem Spruch vergleiche man die Urteile in ähnlichen Fällen aus früherer Zeit. Sie haben alle gegen die Hanse entschieden.