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Denn im allgemeinen waren die hansischen Kaufleute nicht so schnell bei der Hand, wegen Privilegienverletzungen kostspielige Gesandtschaften an die Städte zu schicken. Die Erledigung, die eine der hansischen Klagen durch den König fand, spricht ferner eher gegen als für die Annahme von Schanz.

Diese hansischen Klagen sind wohl stark übertrieben. Soweit sie die englischen Kaufleute angehen, gehören sie sicher ins Reich der Fabel. Denn jene machten, als Heinrich VIII. das Gesetz strenger als sein Vater durchzuführen versuchte, gegen dieses genau in derselben Weise Front wie die Hansen und bekämpften es mit fast denselben Argumenten. Vgl. Schanz I S. 452 f.

Die Geschichte spielt zwischen den feindlichen Familien Ladurner und Tappeiner, die bei Schlanders in zwei Dörfern rechts und links der Etsch wohnten, die Ladurner in Goldrein, unterhalb Kastell Schanz und Schloß Annaberg, die Tappeiner in Morter an der Mündung des reißenden Plimabachs.

Die ungeheuren und sich selber laehmenden Massen der Linienmiliz schickte er zwar nicht nach Hause, liess sie aber doch nicht vor den Feind und versuchte, ihnen allmaehlich einige Schanz-, Marschier- und Manoevrierfaehigkeit und die Erkenntnis beizubringen, dass der Soldat nicht bloss bestimmt ist, sich zu raufen.

Schanz glaubt eine Stütze für seine Annahme darin zu finden, daß sich die hansischen Kaufleute schon auf dem Lübecker Städtetag von 1486 März 9 über neue Bedrückungen in England beschwerten. HR. III 2 n. 26 §§ 16-18. Schäfer in Jahrb. f. Nat. u. Stat.

Ferner gab 1521 der englische Unterhändler selbst zu, mercatores nostros a paucis annis et citra dumtaxat usos esse illa libertate evehendi pannos intonsos. HR. III 6 n. 484. 7 n. 338 § 2; vgl. Schanz I S. 452.

Auf der Schanz und beim Essen, in der Kirche und im Schlafsaale sah er bereits immer das lächelnde Kind und im Traume kam es ihm vor, als ob es die Aermchen nach ihm ausstrecke und mit dem Finger in den Rhein hinunter weise.

N. F. VII S. 98 ff. mit Recht eingewendet, daß sich für diese Behauptung in den Quellen kein Anhaltspunkt findet. Diese Bestätigung der Privilegien gegen den Wunsch und Willen der Kaufleute widerlegt am schärfsten die Annahme von Schanz, daß Heinrichs VII. Politik von Anfang an hansefeindlich gewesen sei.

Es fiel der Freiheit letzte Schanz, Und Ungarn blutet sich zu Tode Doch unversehrt blieb Ritter Franz, Sein Säbel auch er liegt in der Kommode. Er lebt, der Franz, und wird als Greis Vom Ungarkriege Wunderdinge Erzählen in der Enkel Kreis »So lag ich und so führt ich meine Klinge

102: HR. III 7 n. 448 § 57, 463-465, 8 n. 25 §§ 41, 42, 31, 66, 95 § 30. 103: Schanz II S. 18, 19 Anm. 3, 28 Anm. 1. 104: Schanz II S. 27. 105: Schanz I S. 223. 106: HR. III 5 n. 58; vgl. Ehrenberg S. 52. 107: Der Anteil der Hansen an dem Tuchexport betrug 22,5 %, der der anderen Fremden 19,6 %; vgl. Schanz II S. 27. 108: Vgl. Schanz II S. 18, 27, 102.