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London erkannte die hansischen Freiheiten an und erneuerte die alten Urkunden, welche es 1282, 1369, 1418 und 1427 den Kaufleuten von der Gildhalle gegeben hatte. Eduard IV. bestätigte den Hansen das Privileg Richards II. von 1377 und ließ am 31. Oktober den Frieden in London feierlich bekannt machen.

Kapitel: Die ersten Kämpfe um die hansischen Privilegien. 1371-1380 17-35 Die Verweigerung des Pfundgeldes durch die Hansen und die Verhandlungen im Jahre 1375 S. 17. Die Einziehung der hansischen Privilegien beim Regierungsantritt Richards II. S. 23. Die Verhandlungen im Jahre 1378 S. 25. Die vier englischen Forderungen S. 26. Die hansische Gesandtschaft im Jahre 1379 S. 30.

Im Laufe des Winters änderte sich die Lage der hansischen Kaufleute erheblich zu ihren Gunsten. Von allen Seiten liefen Verwendungsschreiben für die Gefangenen ein.

Doch konnte es Eduard bei der Unsicherheit seiner Lage nicht für wünschenswert halten, den völligen Bruch mit der Hanse zu vollziehen. Er gab durch Verlängerung der Privilegien bis Weihnachten 1462 den Hansen die Möglichkeit zu weiteren Verhandlungen . Trotz des Entgegenkommens des Königs blieb die Lage der hansischen Kaufleute unsicher und gefährlich.

Als weitere Maßregeln, über die jedoch ein neuer Hansetag endgültig beschließen sollte, nahmen die Städte in Aussicht, die Einfuhr von englischen und aus englischer Wolle gemachten Tuchen in die hansischen Gebiete und die Ausfuhr hansischer Waren nach England zu verbieten und England die Fehde anzusagen .

Als die hansischen Vertreter allerlei Ausflüchte machten und vorgaben, nicht alle Hansestädte zu kennen, erklärten die Engländer kurz, sie würden in die Verhandlungen nur eintreten, wenn ihre Forderung erfüllt werde.

Doch nur unter gewissen Bedingungen waren sie bereit, den sofortigen Abbruch der Beziehungen zurückzustellen; ihre gefangen gesetzten Kaufleute sollten volle Entschädigung erhalten, oder wenigstens sollte England die noch beschlagnahmten hansischen Güter herausgeben.

Da Eduard IV. von vornherein gewillt war, Frieden zu schließen , konnte es sich bei den Beratungen nur darum handeln, die hansischen Bedingungen in eine für England annehmbare Form zu fassen. Dazu waren dreimalige wochenlange Verhandlungen nötig.

Doch so viel sehen wir, daß die hansischen Kaufleute an dem Warenaustausch zwischen England und den anderen nordeuropäischen Ländern stark beteiligt waren.

Auf Grund der Petitionen beschloß das Parlament, die hansischen Freiheiten zurückzubehalten, bis die Berechtigung der vorgebrachten Beschwerden geprüft sei. Daraufhin mußten die Hansen die ihnen eben erst bestätigten Privilegien wiederherausgeben. Umsonst war, daß das Londoner Kontor dem königlichen Rat eine Erwiderung auf die Klagen einreichte. Sie wurde keiner Antwort gewürdigt.