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Die holde Dämmerung ist der Mantel, unter welchem der Hausordnung die besten und sichersten Schnippchen geschlagen werden, der Abtritt die Börse und das Rathhaus der Zuchthauswelt. Hast Du Schick? fragt ein Straßenräuber den Ofenheitzer.

In den Bursen wurde die Einhaltung einer strengen Hausordnung verlangt; die Studenten mußten sehr früh aufstehen, durften ohne Erlaubnis nicht ausgehen und die Nacht nicht außerhalb der Burse zubringen. Der Wirtshausbesuch war verboten. Die Verpflegung war eine sehr einfache; es wurde auch Bier gereicht, doch kaum in Mengen um Exzesse zu gestatten.

Die in der That ganz vortreffliche Hausordnung von Bruchsal ermuntert und belohnt sogar den Schulfleiß, erkennt in der Schule überhaupt ein mächtiges Mittel gegen geistige Verknüpfung und Versumpfung und daß es in ihr nicht gar zu hochgelehrt hergehe, dafür ist schon gesorgt, weil die meisten Sträflinge einen ziemlich armseligen und manche gar keinen Schulsack in die Zelle bringen.

Lauernd steht der Aufseher des dritten Stockwerkes an einem Platze, von wo aus ihm nicht die leiseste Bewegung der in den Spazierhof gehenden Bewohner des ersten Stockwerkes zu entgehen vermag und wenn Einer seine Schritte nicht gehörig beschleunigt oder gar Lust zum Umherschauen zeigt, verweist ihn die Stimme des Aufpassers augenblicklich in die Schranken der Hausordnung.

Der Wachtstubenwitze reißende und halbgelehrte Spöttereien über alles Hohe und Heilige zu Markt tragende Exfourier, der sozialdemocratische, selbstsüchtige Spaniol vermöchten dem Benedict nur noch zu schaden, weil er mit Beiden einst zusammenlebte und ein treues Gedächtniß besitzt jedenfalls ist die Schule des Zellengefängisses der letzte Ort, wo die Hausordnung oder gar Religion und Sittlichkeit irgendwie Gefahr zu laufen vermöchten.

Ohne die Hausordnung im Mindesten bei Seite zu setzen, liegt es in der Macht der Beamten eines Zellengefängnisses, bei Behandlung der Zellenbewohner an sich sehr geringfügige, für diesen jedoch sehr große Unterschiede eintreten zu lassen. Weil Jeder nach seiner Art und Weise behandelt werden kann und soll, mag der Strafzweck der Sühne auch von Außen her seine Erfüllung finden.

Laut diesem Begriffe besteht die Besserung des Sträflings darin, daß derselbe in der Strafanstalt recht fleißig arbeitet und die Hausordnung befolgt, nach der Entlassung aber nicht mehr zurückkehrt.

Die letzte Bestimmung der durchdachten und vortrefflichen Bruchsaler Hausordnung heißt: "Gegen solche Straferkenntnisse, wofür theils der Vorstand, theils der Aufsichtsrath zuständig ist, steht dem Sträfling der Rekurs, in der Regel jedoch ohne aufschiebende Wirkung, an den Aufsichtsrath, beziehungsweise an das Justizministerium zu."

In der That antwortet er mit unverschämter Naivetät: er für seine Person wisse nichts von Todsünden und habe den Katechismus über den Kriegsartikeln ganz vergessen. Uebrigens meine er, man sollte einen Mann, welcher den gebildeten Ständen angehöre, nicht gleich einem Schuljungen examiniren. Auch stände nichts davon in der Hausordnung.

Ebenso erscheint das Spiel mit Worten um so leichter als Träger eines bedeutungsvollen Sinnes, je mehr es, bei aller logischen Nichtigkeit, äusserlich der logischen Form sich nähert, oder mit der gewöhnlichen Hausordnung unseres Denkens und Redens übereinstimmt.