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Wenn wir die eine Prämisse, die unmittelbare Beziehung des subjektiven Zwecks auf das Objekt, welches dadurch zum Mittel wird, betrachten, so kann jener sich nicht unmittelbar auf dieses beziehen; denn dieses ist ein ebenso Unmittelbares, als das des andern Extrems, in welchem der Zweck durch Vermittelung ausgeführt werden soll. Insofern sie so als Verschiedene gesetzt sind, muß zwischen diese Objektivität und den subjektiven Zweck ein Mittel ihrer Beziehung eingeschoben werden; aber dieses Mittel ist ebenso ein schon durch den Zweck bestimmtes Objekt, zwischen dessen Objektivität und teleologische Bestimmung ist ein neues Mittel und so fort ins Unendliche einzuschieben. Damit ist der unendliche Progreß der Vermittelung gesetzt. Dasselbe findet statt in Ansehung der andern Prämisse, der Beziehung des Mittels auf das noch unbestimmte Objekt. Da sie schlechthin Selbstständige sind, so können sie nur in einem Dritten, und so fort ins Unendliche, vereinigt seyn. Oder umgekehrt, da die Prämissen den Schlußsatz schon voraussetzen, so kann dieser, wie er durch jene nur unmittelbare Prämissen ist, nur unvollkommen seyn. Der Schlußsatz oder das Produkt des zweckmäßigen Thuns ist nichts als ein durch einen ihm äußerlichen Zweck bestimmtes Objekt; es ist somit dasselbe, was das Mittel. Es ist daher in solchem Produkt selbst nur ein Mittel, nicht ein ausgeführter Zweck herausgekommen; oder: der Zweck hat in ihm keine Objektivität wahrhaft erreicht. Es ist daher ganz gleichgültig, ein durch den äußern Zweck bestimmtes Objekt als ausgeführten Zweck, oder nur als Mittel zu betrachten; es ist dieß eine relative, dem Objekte selbst äußerliche, nicht objektive Bestimmung. Alle Objekte also, an welchen ein äußerer Zweck ausgeführt ist, sind ebenso wohl nur Mittel des Zwecks. Was zur Ausführung eines Zwecks gebraucht und wesentlich als Mittel genommen werden soll, ist Mittel, nach seiner Bestimmung aufgerieben zu werden. Aber auch das Objekt, das den ausgeführten Zweck enthalten, und sich als dessen Objektivität darstellen soll, ist vergänglich; es erfüllt seinen Zweck ebenfalls nicht durch ein ruhiges, sich selbst erhaltendes Daseyn, sondern nur, insofern es aufgerieben wird, denn nur insofern entspricht es der Einheit des Begriffs, indem sich seine

Bemerkt sei hier, daß um diese Zeit Liebknecht wiederholt imDemokratischen WochenblattOesterreich gegenüber eine Taktik eingeschlagen hatte, die ich für durchaus verfehlt hielt, was wiederholt zwischen uns zu Meinungsverschiedenheiten führte. Liebknecht war eben ein Mann des Extrems.

Die Sprache ihres Preises ist auf diese Weise der Geist, der in der Staatsmacht selbst die beiden Extreme zusammenschließt; sie reflektiert die abstrakte Macht in sich und gibt ihr das Moment des andern Extrems, das wollende und entscheidende Für-sich-sein, und hiedurch selbstbewußte Existenz; oder dadurch kommt dies einzelne wirkliche Selbstbewußtsein dazu, sich als die Macht gewiß zu wissen.

Aber in der wirklich vollbrachten Aufopferung hat an sich, wie das Bewußtsein das Tun als das seinige aufgehoben, auch sein Unglück von ihm abgelassen. Daß dies Ablassen an sich geschehen ist, ist jedoch ein Tun des andern Extrems des Schlusses, welches das ansichseiende Wesen ist.

Diese Bestimmung ist aber nicht nur als Moment des Extrems zu nehmen, sondern auch, wie sie eigentlich zunächst ist, als Bestimmung der Beziehung; oder das Urtheil ist auch als negatives zu betrachten. Dieser Übergang gründet sich auf das Verhältniß der Extreme und ihrer Beziehung im Urtheile überhaupt.

Sein Danken ebenso, worin es das andre Extrem als das Wesen anerkennt, und sich aufhebt, ist selbst sein eignes Tun, welches das Tun des andern Extrems aufwiegt, und der sich preisgebenden Wohltat ein gleiches Tun entgegenstellt; wenn jenes ihm seine Oberfläche überläßt, so dankt es aber auch, und tut darin, indem es sein Tun, d.h. sein Wesen, selbst aufgibt, eigentlich mehr als das andere, das nur eine Oberfläche von sich abstößt.

Die beiden Extreme sind hierin als Besonderes und Allgemeines gegeneinander bestimmt; das letztere hat insofern noch seine Stelle; es ist Prädikat; aber das Besondere hat die seinige vertauscht, es ist Subjekt, oder unter der Bestimmung des Extrems der Einzelnheit gesetzt, so wie das Einzelne mit der Bestimmung der Mitte oder der Besonderheit gesetzt ist.

Die Beziehung dieses Extrems auf die Mitte macht ein kategorisches Urtheil aus; insofern aber auch das andere Extrem nach der angegebenen Bestimmung die specifische Differenz der Gattung, oder ihr bestimmtes Princip ausdrückt, so ist auch diese andere Prämisse kategorisch.

Es war daher von Logikern kein solches Aufheben darüber zu machen, daß das nicht des negativen Urtheil zur Kopula gezogen worden sey. Was im Urtheile Bestimmung des Extrems ist, ist ebenso sehr bestimmte Beziehung. Die Urtheilsbestimmung oder das Extrem ist nicht die rein qualitative des unmittelbaren Seyns, welche nur einem Andern außer ihm entgegenstehen soll.

Jene Aufopferung des unwesentlichen Extrems war aber zugleich nicht ein einseitiges Tun, sondern enthielt das Tun des Andern in sich. Denn das Aufgeben des eignen Willens ist nur einerseits negativ, seinem Begriffe nach oder an sich, zugleich aber positiv, nämlich das Setzen des Willens als eines Andern, und bestimmt des Willens als eines nicht einzelnen, sondern allgemeinen.