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Umgekehrt ist die Beziehung des Urtheils dieselbe Bestimmung, als die Extreme haben; denn sie ist eben diese Allgemeinheit und Kontinuation derselben in einander; insofern diese unterschieden sind, hat sie auch die Negativität an ihr.

Aber das Selbst ist nur erst am Extreme des Bewußtseins wirklich das An-sich aber erst am Extreme der Staatsmacht; dem Bewußtsein fehlt dies, daß die Staatsmacht nicht nur als Ehre, sondern wirklich an es übergegangen wäre, der Staatsmacht, daß ihr nicht nur als dem sogenannten allgemeinen Besten gehorcht würde, sondern als Willen, oder daß sie das entscheidende Selbst ist.

Wie sich das wesentliche Verhältniß nunmehr bestimmt hat, sind die unmittelbare und die reflektirte Selbstständigkeit in derselben als aufgehobene oder als Momente gesetzt, die im vorhergehenden Verhältnisse für sich bestehende Seiten oder Extreme waren. Es ist darin enthalten erstens, daß die reflektirte Einheit, und ihr unmittelbares Daseyn, insofern beide erste und unmittelbare sind, sich an sich selbst aufheben und in ihr Anderes übergehen; jene, die Kraft, geht in ihre

Es ist im Gegensatz zu dem Bilde Ahrimans nicht so scharf gezeichnet, denn während in der persischen Religion der Dualismus, die Unterscheidung zwischen einem absolut bösen und guten Princip eine extreme genannt werden muss, ist sie in der Bibel nicht so konsequent durchgeführt, und der Teufel ist »kein böses Absolutes, sondern wird in jedem Moment von Gottes Allmacht getragen, die ihn nur des Ethischen halber Raum lässt

In den Neigungen beider Klassen liegt etwas, das man billigen muß; aber die Höhepunkte Beider findet man in der Nähe der gemeinschaftlichen Grenze, der extreme Theil der einen besteht aus abergläubischen, einfältigen Narren; der extreme Theil der andern aus seichten und unbesonnenen Empirikern.

Dieß Formelle oder Subjektive bestand darin daß das Vermittelnde der Extreme, der Begriff als abstrakte Bestimmung, und dadurch von ihnen, deren Einheit sie ist, verschieden ist. In der Vollendung des Schlusses dagegen, worin die objektive Allgemeinheit ebenso sehr als Totalität der Formbestimmungen gesetzt ist, ist der Unterschied des Vermittelnden und Vermittelten weggefallen.

Es ist aber noch ein bedingtes Für-sich-sein, neben welchem ein anderes Für-sich-sein, die der Einzelnheit entgegengesetzte und durch sie bedingte Allgemeinheit vorkommt; aber diese beiden widersprechenden Extreme sind nicht nur nebeneinander, sondern in einer Einheit, oder, was dasselbe ist, das Gemeinschaftliche beider, das Für-sich-sein ist mit dem Gegensatze überhaupt behaftet, das heißt, es ist zugleich nicht ein Für-sich-sein.

Die Einzelnheit schließt sich durch die Besonderheit mit der Allgemeinheit zusammen; das Einzelne ist nicht unmittelbar allgemein, sondern durch die Besonderheit; und umgekehrt ist ebenso das Allgemeine nicht unmittelbar einzeln, sondern es läßt sich durch die Besonderheit dazu herab. Diese Bestimmungen stehen als Extreme einander gegenüber, und sind in einem verschiedenen Dritten eins.

Diese Einheit, die Kopula dieses Urtheils, worin die Extreme durch ihre Identität zusammen gegangen sind, ist somit der Begriff selbst, und zwar als gesetzt; das bloße Urtheil der Nothwendigkeit hat sich damit zum Urtheil des Begriffs erhoben. D. Das Urtheil des Begriffs.

Dem Begriffe nach aber schließt die Einzelnheit das Besondere und Allgemeine insofern zusammen, als sie die Bestimmtheit des Besondern aufhebt; was sich als die Zufälligkeit dieses Schlusses darstellt; die Extreme werden nicht durch ihre bestimmte Beziehung, welche sie zum Medius Terminus haben, zusammengeschlossen; er ist daher nicht ihre bestimmte Einheit, und die positive Einheit, die ihm noch zukommt, ist nur die abstrakte Allgemeinheit.