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Die Einheit des Begriffes, in welchem die Staatsmacht noch steht, und zu dem das Bewußtsein sich geläutert hat, wird in dieser vermittelnden Bewegung wirklich, deren einfaches Dasein, als Mitte, die Sprache ist.

Dies geschieht, indem das Urteil zum Schlusse wird, zur vermittelnden Bewegung, worin die Notwendigkeit und Mitte der beiden Seiten des Urteils hervortritt. Das edelmütige Bewußtsein findet also im Urteil sich so der Staatsmacht gegenüber, daß sie zwar noch nicht ein Selbst, sondern erst die allgemeine Substanz, deren es aber als seines Wesens als des Zwecks und absoluten Inhalts sich bewußt ist.

Das, was vermittelt ist, ist selbst wesentliches Moment seines Vermittelnden, und jedes Moment ist als die Totalität der Vermittelten. Die verschiedenen Gattungen der Schlüsse aber stellen die Stufen der Erfüllung oder Konkretion der Mitte dar.

Es ist somit die Identität des Vermittelnden und des Vermittelten darin vorhanden.

Was sie Wahrheit des hypothetischen Schlusses ist, die Einheit des Vermittelnden und Vermittelten, ist somit im disjunktiven Schlusse gesetzt, der aus diesem Grunde ebenso sehr kein Schluß mehr ist. Die Mitte, welche in ihm als die Totalität des Begriffes gesetzt ist, enthält nämlich selbst die beiden Extreme in ihrer vollständigen Bestimmtheit.

Diese Umstände, welche die Konstruktion dargestellt hat, sind eine Folge der Natur des Gegenstandes, hier werden sie umgekehrt zum Grunde und zu den vermittelnden Verhältnissen gemacht.

Diese Einheit des gegenständlichen und des Für-sich-seins, welche im Begriffe des Tuns ist, und welche darum dem Bewußtsein als das Wesen und Gegenstand wird wie sie ihm nicht der Begriff seines Tuns ist, so ist ihm auch dies nicht, daß sie als Gegenstand für es wird, unmittelbar und durch es selbst, sondern es läßt sich dem vermittelnden Diener diese selbst noch gebrochne Gewißheit aussprechen, daß nur an sich sein Unglück das verkehrte, nämlich sich in seinem Tun selbstbefriedigendes Tun, oder seliger Genuß; sein ärmliches Tun ebenso an sich das verkehrte, nämlich absolutes Tun, dem Begriffe nach das Tun nur als Tun des Einzelnen überhaupt Tun ist.

Heraklits Oben und Unten, die Trennung von Leib und Seele, die platonische Lehre vom Vater und Sohne, von der Allgegenwart der Idee, die jüdisch-griechische Philosophie mit ihrer vermittelnden Tätigkeit, die universalistische Tendenz des römischen Geistesalle diese dialektischen Verstandes- und Gemütsprozesse mußten vorhergehen, bevor die Kirche ihr Brot backen und ihren Wein schenken, bevor die Heilslehre Eingang finden konnte in die Seele und in den Mund eines deutschen Bauern.

Es ist schwer zu sagen, worauf dasselbe in seinen letzten Gruenden beruht; mag es aber auch an sich bis in die Koenigszeit zurueckreichen, so musste doch seit der Einfuehrung des Konsulats teils der schnelle Wechsel der roemischen Beamten, teils die Erstreckung der finanziellen Taetigkeit des Aerars auf Geschaefte, wie der Ein- und Verkauf von Korn und Salz, die Wichtigkeit der vermittelnden Privattaetigkeit steigern und, damit den Grund zu jenem Staatspaechtersystem legen, das in seiner Entwicklung fuer das roemische Gemeinwesen so folgenreich wie verderblich geworden ist.

Tatsache aber ist, daß die Pläne für ein neues Gebäude, für Brücken, Maschinen und viele andere Gegenstände nicht mehr im schriftsprachlichen Diskurs formuliert werden können, wie hochentwickelt dieser Diskurs und die diesen Diskurs vermittelnden Bildungsinstanzen auch immer sein mögen.