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Das Selbstbewußtsein, welches sich überhaupt die Realität ist, hat seinen Gegenstand an ihm selbst, aber als einen solchen, welchen es nur erst für sich hat, und der noch nicht seiend ist; das Sein steht ihm als eine andere Wirklichkeit, denn die seinige ist, gegenüber; und es geht darauf, durch Vollführung seines Für-sich-seins sich als anderes selbstständiges Wesen anzuschauen.

Indem dieser erst geworden, ist die unmittelbare Beziehung des Bewußtseins auf ihn gesetzt, das also noch nicht seine Ungleichheit mit ihm dargestellt hat; es ist das edelmütige Bewußtsein, welches an dem unwesentlich gewordenen Allgemeinen sein Für-sich-sein erhält, daher ihn anerkennt und gegen den Wohltäter dankbar ist. Der Reichtum hat an ihm selbst schon das Moment des Für-sich-seins.

Für es hat das Negative des Gegenstandes oder dessen Sich-selbst-aufheben dadurch die positive Bedeutung, oder es weiß diese Nichtigkeit desselben dadurch einerseits, daß es sich selbst entäußert, denn in dieser Entäußerung setzt es sich als Gegenstand, oder den Gegenstand um der untrennbaren Einheit des Für-sich-seins willen als sich selbst.

Der vom Selbst ergriffne Tod des Mittlers ist das Aufheben seiner Gegenständlichkeit oder seines besondern Für-sich-seins; dies besondre Für-sich-sein ist allgemeines Selbstbewußtsein geworden. Auf der andern Seite ist das Allgemeine eben dadurch Selbstbewußtsein, und der reine oder unwirkliche Geist des bloßen Denkens wirklich geworden.

Dieser Widerspruch, den es aufzuheben hat, enthält in dieser Form, in der Ungleichheit des Für-sich-seins gegen die Allgemeinheit der Staatsmacht zu stehen, zugleich die Form, daß jene Entäußerung des Daseins, indem sie sich, im Tode nämlich, vollendet, selbst eine seiende, nicht eine ins Bewußtsein zurückkehrende ist, daß dieses sie nicht überlebt, und an und für sich ist, sondern nur ins unversöhnte Gegenteil übergeht.

Nicht ein solches ist für ihn, sondern vielmehr ein unselbstständiges; er also nicht des Für-sich-seins, als der Wahrheit gewiß, sondern seine Wahrheit ist vielmehr das unwesentliche Bewußtsein, und das unwesentliche Tun desselben. Die Wahrheit des selbstständigen Bewußtseins ist demnach das knechtische Bewußtsein.

Dies Unbedingte wäre nun selbst wieder nichts anders als das auf eine Seite tretende Extrem des Für-sich-seins, wenn es als ruhiges einfaches Wesen genommen würde, denn so träte ihm das Unwesen gegenüber; aber auf dieses bezogen wäre es selbst unwesentlich, und das Bewußtsein nicht aus der Täuschung des Wahrnehmens herausgekommen; allein es hat sich als ein solches ergeben, welches aus einem solchen bedingten Für-sich-sein in sich zurückgegangen ist.

Der Übergang geschieht aus der Form des Eins in die der Allgemeinheit, aus einer absoluten Abstraktion in die andere; aus dem Zwecke des reinen Für-sich-seins, das die Gemeinschaft mit Andern abgeworfen, in das reine Gegenteil, das dadurch ebenso abstrakte An-sich-sein.

Wäre es nur das absolute Wesen ohne die Macht, so könnte es eine Verkehrung durch die Individualität erfahren; aber diese als sittliches Bewußtsein hat mit dem Aufgeben des einseitigen Für-sich-seins dem Verkehren entsagt; so wie die bloße Macht umgekehrt vom Wesen verkehrt werden würde, wenn sie noch ein solches Für-sich-sein wäre.

Es hat also nichts vor dem andern voraus, legitimiert vielmehr dieses, und dieser Eifer tut gerade das Gegenteil dessen, was er zu tun meint, nämlich das, was er wahre Pflicht nennt und das allgemein anerkannt sein soll, als ein Nichtanerkanntes zu zeigen, und hiedurch dem andern das gleiche Recht des Für-sich-seins einzuräumen.