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Vielleicht geht es auch auf Caesar zurueck, wenn die Gauverfassung im Keltenland spaeterhin der italischen Stadtverfassung genaehert erscheint und die Hauptorte des Gaues sowie die Gemeinderaete in ihr schaerfer hervortreten, als dies in der urspruenglichen keltischen Ordnung wahrscheinlich der Fall war.

Zwar die wenigen im Binnenland, Kabeira, Amaseia, Eupatoria, waren bald in der Gewalt der Roemer; aber die groesseren Seestaedte, Amisos und Sinope in Pontos, Amastris in Paphlagonien, Tios und das pontische Herakleia in Bithynien, wehrten sich wie Verzweifelte, teils begeistert durch die Anhaenglichkeit an den Koenig und die von ihm geschirmte freie hellenische Stadtverfassung, teils terrorisiert durch die Scharen der vom Koenig herbeigerufenen Korsaren.

Nola, Nuceria, Teanum, obwohl rein samnitischer Bevoelkerung, nahmen griechische Weise und griechische Stadtverfassung an, wie denn auch die heimische Gauverfassung unter den veraenderten Verhaeltnissen unmoeglich fortbestehen konnte.

Auf alle Faelle ist diese dem eigentlichen Staat sich ein- und unterordnende Stadtverfassung eines der merkwuerdigsten und folgenreichsten Erzeugnisse der sullanischen Zeit und des roemischen Staatslebens ueberhaupt.

Caesars Werk war notwendig und heilsam, nicht weil es an sich Segen brachte oder auch nur bringen konnte, sondern weil, bei der antiken, auf Sklavenrum gebauten, von der republikanisch-konstitutionellen Vertretung voellig abgewandten Volksorganisation und gegenueber der legitimen, in der Entwicklung eines halben Jahrtausends zum oligarchischen Absolutismus herangereiften Stadtverfassung, die absolute Militaermonarchie der logisch notwendige Schlussstein und das geringste Uebel war.

Die dichte Bevoelkerung des altroemischen Gebietes, das hoechstens zuQuadratmeilen zum Teil sumpfigen und sandigen Bodens angeschlagen werden kann und schon nach der aeltesten Stadtverfassung eine Buergerwehr von 3300 freien Maennern stellte, also mindestens 10000 freie Einwohner zaehlte, erklaert sich auf diese Art einigermassen. Aber noch mehr.

Arg aber war es, dass Rom diese Gelegenheit benutzte, um die stille Rivalitaet, die lange zwischen den beiden groessten Staedten Italiens bestanden hatte, zu befriedigen und durch die Aufhebung der kampanischen Stadtverfassung die gehasste und beneidete Nebenbuhlerin vollstaendig politisch zu vernichten.

Die nicht zahlreichen bundesgenoessischen Ortschaften diesseits des Po, namentlich Ravenna, sowie die gesamte Landschaft zwischen dem Po und den Alpen ward infolge eines von dem Konsul Strabo im Jahre 665 eingebrachten Gesetzes nach italischer Stadtverfassung organisiert, so dass die hierzu sich nicht eignenden Gemeinden, namentlich die Ortschaften in den Alpentaelern, einzelnen Staedten als abhaengige und zinspflichtige Doerfer zugelegt wurden, diese neuen Stadtgemeinden aber nicht mit dem roemischen Buergertum beschenkt, sondern durch die rechtliche Fiktion, dass sie latinische Kolonien seien, mit denjenigen Rechten bekleidet, welche bisher den latinischen Staedten geringeren Rechts zugestanden hatten.

Aquae Sextiae und mehr noch Narbo waren ansehnliche Ortschaften, die wohl neben Benevent und Capua genannt werden mochten; und Massalia, die bestgeordnete, freieste, wehrhafteste, maechtigste unter allen von Rom abhaengigen griechischen Staedten, unter ihrem streng aristokratischen Regiment, auf das die roemischen Konservativen wohl als auf das Muster einer guten Stadtverfassung hinwiesen, im Besitz eines bedeutenden und von den Roemern noch ansehnlich vergroesserten Gebiets und eines ausgebreiteten Handels, stand neben jenen launischen Staedten wie in Italien neben Capua und Benevent Rhegion und Neapolis.