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Es war das wenigste, dass man, waehrend der alte Bau zusammensank, mit der peinlichsten Wichtigkeit jeden alten Schnoerkel und Rostfleck der Verfassung in Obacht nahm: am Ende war es bloss laecherlich, wenn es den vornehmen Herren Gewissensskrupel machte, ausserhalb des geheiligten staedtischen Bodens ihre Ratversammlung Senat zu heissen und sie vorsichtig sich die "Dreihundert" titulierten ^4; oder wenn man weitlaeufige staatsrechtliche Untersuchungen anstellte, ob und wie ein Kuriatgesetz von Rechts wegen sich anderswo zustande bringen lasse als im roemischen Mauerring.

In den letzten Jahren seines Lebens verfaßte der Herzog noch eine staatsrechtliche Schrift, das Erbrecht seines Hauses auf die Elbherzogtümer darlegend.

Es ist wahrscheinlich, dass sie in ihren Anfaengen zurueckgeht auf Ausnahmebestimmungen fuer die grossen Buergerkolonien, die am Ende des sechsten Jahrhunderts gegruendet wurden; wenigstens deuten einzelne, an sich gleichgueltige formelle Differenzen zwischen Buergerkolonien und Buergermunizipien darauf hin, dass die neue, damals praktisch an die Stelle der latinischen tretende Buergerkolonie urspruenglich eine bessere staatsrechtliche Stellung gehabt hat als das weit aeltere Buergermunizipium, und diese Bevorzugung kann wohl nur bestanden haben in einer der latinischen sich annaehernden Gemeindeverfassung, wie sie spaeterhin saemtlichen Buergerkolonien wie Buergermunizipien zukam.

In diese Auflage ist eine Reihe neu angestellter Untersuchungen, zum Beispiel ueber die staatsrechtliche Stellung der Untertanen Roms, ueber die Entwicklung der dichtenden und bildenden Kuenste, ihren Ergebnissen nach aufgenommen worden.

Herr Ollivier richtete sich grade empor, ließ den unsichern Blick über seine in schweigender Zurückhaltung da sitzenden Kollegen gleiten und begann dann mit nachdrücklicher Betonung: „Ich glaube nicht, daß der Gedanke des Herrn Ministers der auswärtigen Angelegenheiten ausführbar sei, wenn man sich die wahre staatsrechtliche Natur der Frage klar macht. Das Volk,“ fuhr er fort, „die französische Nation ist, Eure Majestät werden mir darin beistimmen,“ sagte er, sich gegen den Kaiser verneigend

Überhaupt war die Lage des Augenblicks der Vereinfachung des Tarifs keineswegs günstig; Preußens Staatsmänner ahnten, daß die süddeutschen Höfe in einer nahen Zukunft die Farbe wechseln, mit schutzzöllnerischem Eifer auf die Erhöhung der Zölle dringen würden. Lebhafter noch als dieser staatswirtschaftliche Kampf entbrannte der »staatsrechtliche Streit«, wie man in München zu sagen pflegte.

Das internationale Strafrecht steht nach wie vor materiell und formell in seinem Bann; formell insofern die staatsrechtliche Begrenzung der Gerichtsbarkeit durchaus in der Form der Abgrenzung gerichtlicher Kompetenz erfolgt ; materiell in der Herrschaft des Territorialitätsprinzips.

Indem die Roemer teils in dem grossen Nationalkampf an die Spitze traten, teils die Etrusker, Latiner, Sabeller, Apuler und Hellenen innerhalb der sogleich zu bezeichnenden Grenzen gleichmaessig noetigten, unter ihren Fahnen zu fechten, erhielt die bis dahin schwankende und mehr innerliche Einheit geschlossene und staatsrechtliche Festigkeit und ging der Name Italia, der urspruenglich und noch bei den griechischen Schriftstellern des fuenften Jahrhunderts, zum Beispiel bei Aristoteles, nur dem heutigen Kalabrien eignet, ueber auf das gesamte Land der Togatraeger.

Welche politische Befugnisse dabei die roemische Gemeinde den saemtlichen uebrigen italischen entzog und in ihren alleinigen Besitz nahm, das heisst, welcher staatsrechtliche Begriff mit dieser Herrschaft Roms zu verbinden ist, wird nirgends ausdruecklich gesagt, und es mangelt selbst, in bezeichnender und klug berechneter Weise, fuer diesen Begriff an einem allgemeingueltigen Ausdruck ^9.