United States or Colombia ? Vote for the TOP Country of the Week !


Die Vollbuergergemeinden, also saemtliche Staedte der cisalpinischen Provinz und die in dem Transalpinischen Gallien und sonst zerstreuten Buergerkolonien und Buergermunizipien, standen den italischen insofern gleich, als sie sich selber verwalteten und selbst eine, allerdings beschraenkte, Gerichtsbarkeit ausuebten: wogegen freilich die wichtigeren Prozesse vor die hier kompetenten roemischen Behoerden, in der Regel den Statthalter des Sprengels gehoerten ^31.

Vor allem die roemische Politik hielt mit der ihr eigenen zaehen Konsequenz hieran fest; noch im sechsten Jahrhundert wurden die abhaengigen Gemeinden Italiens entweder, um ihnen ihre munizipale Verfassung zu bewahren, als formell souveraene Nichtbuergerstaaten konstituiert oder, wenn sie roemisches Buergerrecht erhielten, zwar nicht gehindert, sich als Gesamtheit zu organisieren, aber doch der eigentlich munizipalen Rechte beraubt, so dass in allen Buergerkolonien und Buergermunizipien selbst die Rechtspflege und das Bauwesen von den roemischen Praetoren und Zensoren verwaltet ward.

Es ist wahrscheinlich, dass sie in ihren Anfaengen zurueckgeht auf Ausnahmebestimmungen fuer die grossen Buergerkolonien, die am Ende des sechsten Jahrhunderts gegruendet wurden; wenigstens deuten einzelne, an sich gleichgueltige formelle Differenzen zwischen Buergerkolonien und Buergermunizipien darauf hin, dass die neue, damals praktisch an die Stelle der latinischen tretende Buergerkolonie urspruenglich eine bessere staatsrechtliche Stellung gehabt hat als das weit aeltere Buergermunizipium, und diese Bevorzugung kann wohl nur bestanden haben in einer der latinischen sich annaehernden Gemeindeverfassung, wie sie spaeterhin saemtlichen Buergerkolonien wie Buergermunizipien zukam.