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Aktualisiert: 14. Juli 2025
Jahrhundert allgemein, bis in das 19. zwischen einzelnen Gliedern beider Kulturwelten fort. Die in der älteren Litteratur viel erörterte Frage, ob die Barbareskenstaaten als Piraten oder als rechtmässige Kriegsfeinde zu betrachten seien, hat eine einmütige Beantwortung nicht finden können, weil die Fragestellung irreführend ist.
Es ist geschehen im ital. Cod. p. l. mar. merc. St. G. B. Art. 105 § 1, während z. B. das französ. Denn sie widerspricht den Kriegsgesetzen. Preuss. Allgem. Jur. Publ. Im allgemeinen betrachtet der Heimatstaat das Schiff nicht als Piraten, vgl. französ. St. G. B. Art. 104 § 1. Ital. Cod. p. l. mar. merc. Art. 322 Abs. 2 und span. St.
4. Eine in der Literatur sehr verbreitete Meinung lehrt, es bestehe als Korrelat der Feindschaft des Piraten gegen das Menschengeschlecht eine Befugnis jedes Handelsschiffes, ihn
Um dem empfindlichen Mangel an Reiterei und an Waffen abzuhelfen, versuchte er mit Hilfe der in Unteritalien aufgegriffenen Pferdeherden, sich eine Kavallerie zu schulen und zu disziplinieren und, sowie er den Hafen von Thurii in die Haende bekam, von dort aus Eisen und Kupfer, ohne Zweifel durch Vermittlung der Piraten, sich zu verschaffen.
Dem Strandrecht sind ursprünglich alle Fremden mit Leib und Gut verfallen . Die es im Laufe des späteren Mittelalters unterdrückenden kaiserlichen, kirchlichen und einzelstaatlichen Gesetze lassen es gegen „Feinde, Türken und Piraten“ bestehen ; die Bestimmung ist nicht eigentlich eine Ausnahmebestimmung gegen diese Personenklassen, sondern ein bloßes Unberührtlassen des alten Rechtszustandes.
Auch die Kauffahrtei auf dem Mittelmeer wuchs außerordentlich, und schon jetzt begann das ägyptische Alexandrien Mittelpunkt des mittelländischen Verkehrs zu werden, der nach des Königs Plänen bald vor den Räubereien etruskischer und illyrischer Piraten geschützt werden sollte.
Von den Seeraeubern waren gegen 10000 umgekommen, ueber 20000 dem Sieger lebend in die Haende gefallen, wogegen Publius Clodius, der Flottenfuehrer der in Kilikien stehenden roemischen Armee, und eine Menge anderer von den Piraten weggefuehrter, zum Teil daheim laengst tot geglaubter Individuen durch Pompeius ihre Freiheit wiedererlangten.
Sie sind nicht Piraten nach Bynkershoek, Quaest. Iur. Publ. L. I C. XVII; zustimmend u. a. Kent, Int. Law 2. Aufl. S. 406 f., Pardessus I S. 33. Für Piraten halten sie u. a. Vattel, Le droit des gens II, VI § 78; Ortolan, Règles internationales et diplomatie de la mer 1853 I S. 252; Pradier-Fodéré, Droit international § 2492. So auch Bynkershoek a. a.
Auch nach dem Aufkommen der noch dem heutigen Rechte angehörenden Rechtsformen der Bekämpfung des Feindes zur See stehen Piratenschiffe feindlichen Schiffen gleich. Sie stehen wie diese unter Prisenrecht. Eine Recousse durch einen Piraten gibt ihm kein Recht auf einen Anteil.
Er spielte Kugel- oder Lottospiele mit ihr, oder er setzte sie auf sein Knie und erzählte ihr Geschichten, in denen zumeist von Piraten und Gespensterschiffen die Rede war. Sie hing an seinem Mund mit einem Entzücken, das nicht bloß der Geschichte galt; sie bewunderte seine Stimme, seine Art zu sprechen, seinen Blick und die Bewegungen seiner Brauen.
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