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Aktualisiert: 22. Mai 2025
Jahrhundert allgemein, bis in das 19. zwischen einzelnen Gliedern beider Kulturwelten fort. Die in der älteren Litteratur viel erörterte Frage, ob die Barbareskenstaaten als Piraten oder als rechtmässige Kriegsfeinde zu betrachten seien, hat eine einmütige Beantwortung nicht finden können, weil die Fragestellung irreführend ist.
Diese Würde fehlt naturgemäß der schwarzen Hautfarbe, so lange wir nicht gelernt haben, auch sie als rechtmässige menschliche Hautfarbe zu betrachten. Sie ist also so lange ein relatives Nichts.
Da ich die Beschreibung der Zimmer gegeben habe, brauche ich wohl kaum zu sagen, dass es mir ebenfalls vergönnt war, sie zu betreten: ich musste mehrere Male auf einem Harmonium spielen, welches in einem dieser Zimmer seinen Platz hat. Von diesen Räumen gelangt man in die Häuser seiner Frauen: das Harem. Sidi-el-Hadj-Abd-es-Ssalam hatte im Anfang der sechziger Jahre drei rechtmässige Frauen.
Glücklicherweise aber traf ich im Kaid des Sultans einen Mann, der schon irgendwo einen Pass gesehen haben musste, oder doch wusste, welche Bewandniss es damit hatte, aber auch er würde wohl kaum den wutschnaubenden Volkshaufen haben besänftigen können, wenn nicht zur rechten Zeit ein marokkanischer Prinz, nach der Meinung Vieler der rechtmässige Sultan von Marokko, herbeigekommen wäre: Mulei Abd-er-Rhaman-ben-Sliman.
Es versteht sich von selbst, dass eben so wenig wie Protestanten, Griechen und andere christliche Bekenner von Rom für rechtmässige Christen gehalten werden, auch die übrigen Bekenner des Islam, die Schiiten, Aliden, Choms, für rechtgläubige Mohammedaner angesehen werden.
Wie alle Mohammedaner, hat der Sultan gleichzeitig nur vier rechtmässige Frauen, die nach Belieben fortgeschickt oder erneuert werden; wie viele unrechtmässige, d.h. nicht angetraute junge Mädchen und Frauen in den vier Harems sind, weiss der Sultan, trotz seiner Unfehlbarkeit wohl selbst nicht.
Sobald nun bei einem gewesenen Generalgouverneur zu erkennen ist, dass er sich derartige Kenntnis auf diese Weise zu eigen gemacht, gebührt ihm die Achtung, die der rechtmässige Lohn vieljähriger, unverdrossener, fruchtbarer Arbeit ist.
Wenn auch die Römer selbst staatliche oder staatlich autorisierte Piraterie nur zur Erreichung politischer Zwecke betrieben zu haben scheinen, so erkennen sie doch auch ihre gewerbsmässige Ausübung als ein rechtliches Mittel des Völkerkampfes an; Raubstaaten sind hostes, rechtmässige Feinde.
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