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Rastlos, und von einem innern Drang getrieben, dem ich keinen Namen zu geben wußte, jagte es mich in der Welt umherdie Afrikanischen Wüsten und Canadischen Wälder konnten die Sehnsucht nicht befriedigen die mich weiter und weiter drängte; als Soldat zog ich in die Raubstaaten der Algiererumsonstals Jäger in die Felsengebirge Amerikasumsonstselbst die See versuchte ich, und in den Eismeeren des Nordens glaubt’ ich vielleicht den Punkt zu finden, der mir nicht Rast noch Ruhe ließ.

Dieser Rechtszustand ist seit dem 16. Jahrhundert dadurch kompliziert, dass eine Reihe europäischer Mächte ihre Beziehungen zu den Raubstaaten vertraglich regelte, andere einseitig ihnen gegenüber moderne Rechtsgrundsätze zur Anwendung brachten.

Die praktische Bedeutung der Anschauung besteht fast ausschliesslich darin, dass das römische Postliminialrecht auch im Verhältnis zu Raubstaaten Anwendung fand. In der germanischen Welt herrschten anfänglich dieselben Rechtsüberzeugungen. Der Fremde ist rechtlos. Von der öffentlichen Gewalt organisierte oder autorisierte Raubzüge sind ruhmeswürdige Unternehmungen.

Doch war man stets bestrebt, einen formellen Bruch mit den Prinzipien des jeweils geltenden Rechtes zu vermeiden . Über die Behandlung von Raubstaaten nach heutigem Rechte siehe unten § 12. III. Die private Piraterie.

Wenn auch die Römer selbst staatliche oder staatlich autorisierte Piraterie nur zur Erreichung politischer Zwecke betrieben zu haben scheinen, so erkennen sie doch auch ihre gewerbsmäßige Ausübung als ein rechtmäßiges Mittel des Völkerkampfes an; Raubstaaten sind hostes, rechtmäßige Feinde . Die praktische Bedeutung der Anschauung besteht fast ausschließlich darin, daß das römische Postliminialrecht auch im Verhältnis zu Raubstaaten Anwendung fand.

Wann will und wird bei uns der ernstliche Wille erwachen, den afrikanischen Raubstaaten ihr schändliches Gewerbe zu legen, damit dem friedsamen Schiffer, der die südeuropäischen Meere unter Angst und Schrecken befährt, keine Sklavenfesseln mehr drohen? Wenn ich das noch heute oder morgen verkündigen höre, dann will ich mit Freuden mein lebenssattes Haupt zur Ruhe niederlegen!

Wenn auch die Römer selbst staatliche oder staatlich autorisierte Piraterie nur zur Erreichung politischer Zwecke betrieben zu haben scheinen, so erkennen sie doch auch ihre gewerbsmässige Ausübung als ein rechtliches Mittel des Völkerkampfes an; Raubstaaten sind hostes, rechtmässige Feinde.

Zu seiner Zeit standen die Dinge noch so, daß die meisten europäischen Mächte, Mangels der nöthigen maritimen Kräfte und um den Seeräubereien der nordafrikanischen Raubstaaten Einhalt zu thun, durch Zahlung eines jährlichen Tributs die eigene Flagge vor Angriff zu schützen suchten.

Marokko wetteiferte um diese Zeit mit den übrigen Raubstaaten im Capern christlicher Schiffe, keine Macht war sicher, und hatte je ein europäisches Schiff das Unglück an der gefährlichen Küste, die sich von der Strasse Gibraltars bis zur Sahara hinerstreckt, zu stranden, so waren das Schiff und was es enthielt unbedingt Beute der umwohnenden Völker, die Bemannung aber wurde gemordet, verstümmelt, geschändet, im besten Fall aber ins Innere geschleppt, um dort als Sklaven mittelst härtester Arbeit das Leben zu fristen.

Ich schreibe das Wort "demüthigend", denn obwohl seit Jahrhunderten Engländer, sowohl wie Franzosen mittelst ihrer Flotte die Macht gehabt hätten, längst die Piraterie zu zerstören, und diese Raubstaaten bei wiederholten Gelegenheiten dem Erdboden hätten gleichmachen können, so schlossen sie doch selbst die schimpflichsten Verträge ab, bloss um den Handel der kleinen christlichen Mächte, welche keine Kriegsflotte zum Schutze ihres Handels hatten, gänzlich zu vernichten.