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Aktualisiert: 16. Mai 2025


Nach dem Tode des Seid Imadeddin wurde sein Vetter, der Seid Dschemaleddin Mohammed, welcher, mit Gnaden der Atabegin überhäuft, sich für ganz sicher gehalten, an ihre Pforte vorgeladen. Sie berieth sich mit einem ihrer Räthe über den zu fassenden Entschluss. Er rieth ihr zur Hinrichtung, zu welcher so besserer Grund vorhanden, weil er weit reicher, als Imadeddin, welcher blos als ein Opfer der Bewilderung zwischen ihr und ihm gefallen sei. Die Mamluken tödteten ihn in der Nacht und streuten am Morgen das Gerücht aus, dass er aus dem Kerker entflohen sei. Die bald hierauf erfolgte grosse Landplage der Heuschrecken wurde als eine Strafe des Himmels für den Mord der beiden Seide angesehen. Mehr als hunderttausend Bewohner von Schiras sollen an der als Folge der Heuschreckenverheerung entstandenen Hungersnoth zu Grunde gegangen sein. Der unmündige Sohn des Seid war mit einigen treuen Dienern in das Lager des Chans geflüchtet, wo er Buka's, seines Vaters Schutzherrn, Hilfe anrief. Buka trug die Vergehungen der Atabegin dem Ilchan vor, welcher sie und alle Gegner des Seid vor Gericht zu laden befahl, und zugleich zurück Botschaft an die Frau Oldschai sandte, durch deren Einfluss die Atabegin die Statthalterschaft erhalten hatte; diese überhäufte den Gesandten, der sie in's Hoflager führen sollte, mit Geschenken, folgte aber nicht. Drei Richtern ward die Untersuchung über das unschuldig vergossene Blut der beiden Seide und die unrechtmässige Besitznahme von Gütern aufgetragen. Die Herren der Finanzkammer wurden in Ketten und Blöcken vorgeführt; als die Prinzessin nicht erschien, wurde Kotan Atadschi abgeordnet, um sie mit Gewalt in's Hoflager zu bringen. Als die Prinzessin Nachts in's Lager kam, führte sie der Haushofmeister Buka's in eines der Zelte seines Herrn. Dieser liess ihm aber am folgenden Tage sieben Prügel geben, weil er sich unterstanden, eine Prinzessin königlichen Geblüts in das Zelt eines Emirs Karadschu, d.

Wie alle Mohammedaner, hat der Sultan gleichzeitig nur vier rechtmässige Frauen, die nach Belieben fortgeschickt oder erneuert werden; wie viele unrechtmässige, d.h. nicht angetraute junge Mädchen und Frauen in den vier Harems sind, weiss der Sultan, trotz seiner Unfehlbarkeit wohl selbst nicht.

An der Vergangenheit der Cultur leiden. Wer sich das Problem der Cultur klar gemacht hat, leidet dann an einem ähnlichen Gefühle wie Der, welcher einen durch unrechtmässige Mittel erworbenen Reichthum ererbt hat, oder wie der Fürst, der durch Gewaltthat seiner Vorfahren regiert. Er denkt mit Trauer an seinen Ursprung und ist oft beschämt, oft reizbar.

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