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Aktualisiert: 31. Mai 2025
Darauf wies er sie an, gleich den anderen Mädchen in seine Disziplinkammer zu kommen und sich dort zur Pönitenz vorzubereiten. Diese Kammer hatte er damals in einem Hause auf dem Steinhauersdyk in Brügge bei einer Witwe, Frau Pr., bei der die oben genannte Betken und einige andere Mädchen in Kost waren, um die Kochkunst zu erlernen.
Bald nach Antritt seines Predigeramtes hatte er sein Augenmerk auf einen anderen Gegenstand gerichtet, nämlich auf die schönen Mädchen und Frauen von Brügge. Er fing an, gegen das eheliche Leben zu predigen, und setzte es mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln herab; denn es sei fast nicht möglich, als Verheirateter selig zu werden.
Nun waren schon Monate seit der Übergabe der Stadt Brügge verflossen. Herr de Châtillon hatte Herrn von Mortenay zum Stadtvogt ernannt und war nach Kortrijk zurückgekehrt; denn er traute den Brüggern nicht genug, um unter ihnen zu wohnen. Die Söldner, welche er in der eroberten Stadt gelassen hatte, begingen allerlei Ausschreitungen und setzten den Bürgern gar boshaft zu.
Die Krone von Frankreich muß gerächt werden, und wenn die Rädelsführer die Stadt nicht verlassen hätten, so würde es mehr Galgen als Straßenkreuzungen in Brügge geben. Ehe ich nach Damm gehe, um die Zünfte zu strafen, will ich dieser aufrührerischen Stadt ein abschreckendes Beispiel bieten.
Zu dieser Zeit wurden die französisch gesinnten Vlaemen Leliaerts genannt, wogegen die Freunde des Grafen und der Unabhängigkeit des Landes unter dem Namen Klauwaarts bekannt waren; dies bezog sich auf die Klauen, womit der Löwe von Flandern die Lilien zu bedrohen schien. Das Haus der Familie Nieuwland lag an der spanischen Straße zu Brügge.
Die Gesandten lassen sich Nov. 25 noch in Brügge nachweisen HR. I 2 n. 98 , in London aber nicht vor Nov. 30 HR. I 3 n. 68 . Nun hat zwar Koppmann HR. I 2 S. 110 gemeint, daß der Beschluß von 1375 Nov. 25, wie sich aus dem Datum ergebe, nicht in Gegenwart der hansischen Ratssendeboten gefaßt sein könne. Aus der Fassung der Urkunde folgt aber, daß dies dennoch der Fall war.
Er gab deshalb seinen Gesandten Weisung, im Notfall die Verhandlungen um zwei Jahre zu vertagen . Mitte Juli wurden die Beratungen in Brügge wiederaufgenommen. Sie begannen mit der Forderung der Engländer, ihre Kaufleute in Preußen in den zugestandenen Freiheiten nicht mehr zu beschränken.
»Es wird jeglichem Bürger kund und zu wissen getan, daß der Magistrat das Folgende beschlossen hat: Eine außerordentliche Besteuerung ist festgesetzt, um die Kosten vom Einzug unseres gnädigsten Fürsten Philipp, des Königs von Frankreich, zu decken. Jeder Eingesessene der Stadt Brügge hat hierzu, ohne Unterschied des Alters, auf jeden Kopf acht Grooten Vlaamsch zu bezahlen;
Er hat sich gar manches Mal den grausamen Verfolgungen des verfluchten Jan van Gistel widersetzt und Gnade für die Verurteilten erhalten. Mit diesem edeln Blute dürfen wir unsere Waffen nicht färben; um dies zu verhüten, gehe ich heute nach Brügge, mag auch noch so große Gefahr damit verbunden sein.«
Da Hoyer und Vorrath von ihren Städten, welche Bedenken trugen, so wichtige Fragen ihnen allein anzuvertrauen, keine neuen Vollmachten erhalten hatten, wollten sich die englischen Gesandten, welche im Mai in Brügge eintrafen, auf sachliche Beratungen mit ihnen nicht einlassen.
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