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Wenn ~dringende~ Gründe des öffentlichen Wohls oder Abwendung von Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder das Vermögen ~es erheischen,~ und insofern bestehende Landesgesetze nicht verletzt werden, ~Gebote und Verbote zu erlassen,~ bezüglich derartige, in ihren Geschäftsbereich einschlagende, früher erlassene Verordnungen theilweise oder gänzlich außer Kraft zu setzen.

Also sind auch die »Gründe des öffentlichen Wohls«, derentwegen Verbote und Gebote erlassen werden dürfen, überhaupt nur solche »Gründe des öffentlichen Wohls«, die jeder Bürgermeister im Land selbständig zu erkennen und zu beurteilen vermag unter Ausschluß aller Gründe und Rücksichten höherer Staatsweisheit, die, wie wichtig und selbst wie »dringend« die oberen Behörden sie befinden möchten, außerhalb des Gesichtskreises der Bürgermeister liegen.

Waer's anders, Herr, die Welt bestuende nicht Und alle Bande des gemeinen Wohls Sie waeren laengst geloest von Eigennutz. In Eurem Fall: glaubt Ihr, des Reiches Fuersten Sie werden ruhig zusehn dem Verderben hier, Nicht boeses Beispiel fuer sich selbst befuerchten? Selbst Euer Volk Rumpf.

Da nun kein vernünftiger Mensch von der fraglichen Versammlung Ruhestörung und sonstige Gesetzwidrigkeit hatte erwarten können, so mußte also einer einen neuen Einfall gehabt, nämlich die Entdeckung gemacht haben, daß unter den »dringenden Gründen des öffentlichen Wohls«, derentwegen nach dem Polizeigesetz polizeiliche Verbote zulässig sein sollen, auch etwas ganz anderes verstanden werden könne, als man bis dahin darunter verstanden hatte.

Das ewige Anspornen des allgemeinen Wohls machte ihn desto aufmerksamer auf sein Privatwohl, welches er als den verjüngten Maßstab ansah, nach welchem er jenes allein übersehen und beurteilen konnte.

Zum Wohle deines Vaterlands verbanne Den eignen Schmerz; sonst werden tausend Väter Wie du um ihre Kinder weinen, tausend Und aber tausend Kinder ihre Väter Vermissen, Angstgeschrei der Mütter grässlich An hohler Kerkerwand verklingend hallen. O bringe deinen Jammer, deinen Kummer Auf dem Altar des allgemeinen Wohls Zum Opfer dar, und alle, die zu rettest, Gewinnst du dir als Kinder zum Ersatz.

Wäre es dann nicht klüger gewesen, nur von »Gründen des öffentlichen Wohls« schlechthin zu reden, statt diese Gründe noch unter ein Sondermerkmal zu stellen?

Die Güte und der Reichtum der Natur überwältigten das Elfenkind. »Seid gesegnet, meine Sinnerief es, »meine Augen, mein Gehör und du mein Herz, du Quelle und Pfand meines irdischen Wohls. In den Augen wohnt der rasche Blick, der zu entflammen und froh zu ruhen vermag, der das Licht bis tief in die Kammern des Herzens führt.

Dabei ist jedoch stets darauf hinzuwirken, daß der Stiftung, als dem unpersönlichen Träger der Organisationen, derjenige Anteil an dem Ertrag der gemeinsamen Tätigkeit noch verbleibe, welcher in der organisierten Arbeit nicht von den einzelnen, auch nicht in ihrer Gesamtheit, persönlich erarbeitet ist, sondern als Ausfluß der Organisation selbst, der durch sie erhaltenen Kontinuität aller Tätigkeit und der in ihr fortwirkenden Leistungen aller Vorgänger angesehen werden muß; welcher Anteil, indem er gerechterweise allen einzelnen vorenthalten bleibt, gerechterweise den dauernden Interessen ihrer Gemeinschaft und Zwecken des allgemeinen Wohls zu dienen hat.

Baudert zu Anfang 1898 provozierte, wurde mit einiger Zurückhaltung, in der zweiten aber, im Dezember 1899, die unsere Petitionen wegen eines Vereins- und Versammlungsgesetzes zum Gegenstand hatte, mit höchster Deutlichkeit und Unumwundenheit von den konservativen Abgeordneten und vom Regierungstisch die Ansicht proklamiert: die Sozialdemokratie sei an sich eine »Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit«, deshalb müsse die Propaganda für ihre Lehren, auch wenn sie gänzlich auf dem Boden der Gesetze sich hält, aus »dringenden Gründen des öffentlichen Wohls« möglichst beschränkt werden.