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Außerdem stehen in jeder Straße, gleichweit voneinander entfernt, einige geräumige Hallen, von denen jede ihren eigenen Namen hat. Hier wohnen die Syphogranten, und jeder dieser Hallen sind dreißig Familien zugeteilt, auf jeder Seite fünfzehn, die dort ihre Mahlzeiten einzunehmen haben. Die Kücheneinkäufer einer jeden Halle finden sich zu einer bestimmten Stunde auf dem Markte ein, melden die Zahl der Esser und fordern die Lebensmittel an. In erster Linie berücksichtigt man bei dieser Verteilung die Kranken, die in den öffentlichen Krankenhäusern gepflegt werden. Im Stadtbezirk gibt es nämlich vier, ein Stück von der Stadt entfernt; sie sind so geräumig, daß man sie für ebenso viele kleine Städte halten könnte. Dadurch ist es möglich, eine auch noch so große Zahl Kranker ohne Mangel an Raum und deshalb bequem unterzubringen sowie die an ansteckenden Krankheiten Leidenden von den anderen recht weit zu entfernen. Diese Krankenhäuser sind so eingerichtet und mit allem, was zur Gesundheitspflege gehört, so reichlich ausgestattet, die Pflege ist so rücksichtsvoll und gewissenhaft, und die erfahrensten

Unter ihnen sind die Syphogranten zwar nach dem Gesetz zur Arbeit nicht verpflichtet, sie machen aber von dieser Bestimmung keinen Gebrauch, um die anderen durch ihr Beispiel um so leichter zur Arbeit anzuspornen.

In der Ammenstube sitzen auch alle Kinder unter fünf Jahren; die übrigen Unmündigen dazu rechnet man die noch nicht Heiratsfähigen beiderlei Geschlechts bedienen entweder bei Tisch oder, soweit sie noch zu jung dazu sind, stehen sie doch dabei, und zwar in tiefstem Schweigen. Sie essen, was ihnen die am Tische Sitzenden reichen, und haben keine besondere Tischzeit. Am ersten Tisch in der Mitte sitzen der Syphogrant und seine Frau. Das ist der oberste Platz, von dem aus man die gesamte Gesellschaft übersieht; denn dieser Tisch steht im obersten Teile des Speisesaales quer. An den Syphogranten und seine Frau schließen sich zwei der

Die besondere und beinahe einzige Aufgabe der Syphogranten ist es, sich angelegentlich darum zu kümmern, daß niemand untätig herumsitzt, sondern daß jeder sein Gewerbe mit Fleiß betreibt, ohne sich jedoch, gleich einem Lasttiere, in ununterbrochener Arbeit vom frühesten Morgen an bis in die tiefe Nacht abzumühen; denn das wäre eine mehr als sklavische Plackerei.

Wer das Verlangen haben sollte, seine Freunde in einer anderen Stadt zu besuchen oder sich auch nur den Ort selbst anzusehen, erhält von seinem Syphogranten und Traniboren mit Leichtigkeit die Erlaubnis dazu, wenn er irgendwie abkömmlich ist.

Jede Mutter stillt ihr Kind selber, soweit das nicht Tod oder Krankheit unmöglich macht. Tritt dieser Fall ein, so besorgen die Frauen der Syphogranten rasch eine Amme; und das ist bald geschehen; denn die Frauen, die dazu imstande sind, bieten sich zu keiner Verrichtung lieber an, da solches Mitleid allgemeines Lob findet und der Säugling später in der Amme seine Mutter sieht.

Dieselbe Vergünstigung genießen diejenigen, denen das Volk auf Vorschlag der Priester und auf Grund geheimer Abstimmung der Syphogranten dauernde Arbeitsbefreiung zur Durchführung ihrer Studien bewilligt. Erfüllt einer von ihnen die auf ihn gesetzte Hoffnung nicht, so stößt man ihn wieder unter die Handarbeiter zurück.

Die Obrigkeiten Je dreißig Familien wählen sich alljährlich einen Vorsteher; in der alten Landessprache heißt er Syphogrant, in der jüngeren Phylarch. Zehn Syphogranten mit ihren Familien unterstehen einem Vorgesetzten, der jetzt Protophylarch genannt wird, in alten Zeiten aber Tranibore hieß. Schließlich ernennen die Syphogranten in ihrer Gesamtheit, zweihundert an der Zahl, auch den Bürgermeister. Nachdem sie sich eidlich verpflichtet haben, den nach ihrer Ansicht Tüchtigsten zu wählen, ernennen sie auf Grund geheimer Abstimmung einen der vier Bürger, die ihnen das Volk namhaft macht, zum Bürgermeister; jedes Stadtviertel wählt nämlich einen und schlägt ihn dem Senat vor. Das Amt wird auf Lebenszeit verliehen, wenn dem nicht der Verdacht entgegensteht, es gelüste den Inhaber nach Alleinherrschaft. Die Traniboren wählt man jährlich, doch wechselt man mit ihnen nicht ohne triftige Gründe. Die übrigen Beamten werden alle auf ein Jahr gewählt. Alle drei Tage, im Bedarfsfalle bisweilen auch öfter, kommen die Traniboren mit dem Bürgermeister zu einer Beratung zusammen, besprechen Stadtangelegenheiten und entscheiden rasch etwa vorliegende Privatstreitigkeiten, die übrigens ganz selten sind. Zu den Senatssitzungen werden regelmäßig zwei Syphogranten hinzugezogen, die jeden Tag wechseln; dabei ist vorgesehen, daß keine städtische Angelegenheit entschieden wird, über die nicht drei Tage vor der Beschlußfassung im Senat verhandelt worden ist. Außerhalb des Senats oder der Volksversammlungen über allgemeine Angelegenheiten zu beraten, ist bei Todesstrafe verboten. Diese Bestimmung soll eine tyrannische Unterdrückung des Volkes und eine