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Und dazu der juristische Formalismus unserer politischen Bildung, der gar nicht ahnte, daß im Staatenverkehre das formelle Recht nichtig ist, wenn es nicht durch die lebendige Macht getragen wird. War denn Köthen nicht ebenso souverän wie Preußen?

Was der Vereinbarung im Wege stand, war allein der tolle Souveränitätsdünkel des Herzogs von Köthen und die weiter blickende Feindseligkeit seines Ratgebers Adam Müller.

Mittlerweile begannen die beiden bedrängten Kleinfürsten doch zu merken, daß sie den ungleichen Kampf nicht durchführen konnten. Sie beschlossen, ihr verpfändetes Wort endlich einzulösen, und erklärten sich zu Unterhandlungen bereit. Am 17. Juli 1828, nach neunjährigen Schmuggelfreuden, traten Dessau und Köthen dem preußischen Zollsystem bei.

Die kleinen Höfe ließen sichs nicht ausreden: Preußen wünsche, wie Berstett sich ausdrückte, »seine geographische Dünnleibigkeit auf Kosten einiger Kleineren zu arrondieren«. Der neu ernannte badische Bundesgesandte Blittersdorff und die Klügeren seiner Genossen wußten wohl, wie wenig »bei dem bekannten Charakter des Herzogs oder vielmehr der Frau Herzogin« auf ein verständiges Abkommen zu rechnen sei; doch sie meinten, »dies sei die Gelegenheit für den Bundestag, seine Dauer und Lebenskraft zu erproben«. Es galt, Preußen zu demütigen vor einem ohnmächtigen Nachbarn; es galt, der norddeutschen Großmacht zu beweisen, daß sie, nach Marschalls Worten, ebenso sehr durch Köthen geschützt werde, wie Köthen durch Preußen.

Nur Dessau und Köthen behielten sich das Recht des Widerspruchs vor, falls die Grundsätze und Grundlagen des Zollgesetzes verändert würden ein Satz, der glücklicherweise gar nichts bedeutete. Ebenso harmlos war die Klausel, wonach Dessau und Bernburg nur für sechs Jahre beitreten sollten.

untertänigen S. Hahnemann. Köthen, d. 3. Nov. 1828." In einem der letzten Briefe lesen wir: "Fahren Sie nur so fort, nächst Ihrer diätetischen Folgsamkeit, mir in Ihren Briefen Ihre Denkungsweise, Ihr Herz und Gemüth aufzuschließen. Sie haben einen alten Mann vor sich, der ungemein empfänglich für so etwas ist, ungeheuchelten Theil daran nimmt, auch wohl hierin guten Rath zu geben weiß.

Er wurde dann Pfarrer in Köthen und reformierte dies Ländchen. Dahin grüßt auch Frau Käthe. Er reiste mit nach Schmalkalden, begleitete den erkrankten Luther zurück bis Tambach, lief dann mit der Kunde von dessen Besserung nach Schmalkalden und rief zu den Fenstern an der Herberge des Legaten hinauf: Lutherus vivit! Lutherus vivit!

März ließ der Finanzminister Schminke ein Schreiben an du Thil abgehen, in jener Tonart, die nur in Kassel oder Köthen möglich war: »S. K. Hoheit können nicht ohne große Empfindlichkeit wahrnehmen, daß in einem Allerhöchstdemselben und Allerhöchstdero Kurstaate durchaus fremden Vertrage von seiten des großherzoglichen Hofes Stipulationen in Beziehung auf das Kurfürstentum eingegangen sind und eine Initiative ergriffen worden ist, welche das Kurhaus in Ansehung des großherzoglichen Hauses sich nicht einmal gestattet hat.

Vor Wein sollten Sie sich gänzlich hüten ... Nach Verbrauch der Pülverchen bitte ich sogleich zu berichten Ihrem untertänigen Hahnemann. Köthen, d. 1. Sept. 1828" "Mein liebes gnädiges Fräulein!