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Schlussbemerkungen. Zum Schlusse mögen noch zwei Bemerkungen ihre Stelle finden, die mit dem bisher Vorgetragenen in enger Beziehung stehen; die eine betrifft den Formalismus, durch welche man die begrifflichen Entwicklungen den Vorangehenden repräsentiren will, die andere soll einige Probleme kennzeichnen, deren Inangriffnahme nach den hier gegebenen Auseinandersetzungen als wichtig und lohnend erscheint.

Zuwider war ihm nur der Formalismus des Beamtenwesens; die Führung der Kirchenlisten, die Instandhaltung seiner Bücher und Rechnungen, und was dergleichen noch mehr war, besorgte ihm der Kantor gegen eine Entschädigung; mit dem Konsistorium hatte er am liebsten gar nichts zu tun. Er war denn auch »oben« nicht sonderlich gut angeschrieben.

In überaus scharfsinniger, freilich allzusehr im Formalismus Kants steckenbleibender Art und Weise wird hier mit Reinheit und Mut die Majestät des Rechtsgedankens auf Grund evidenter Vernunfteinsichten gegen alle Verdunkelungen durch Rechtspositivismus und der in der Jurisprudenz stark herkömmlichen Machtlehre vertreten.

Das Instrument dieses gleichtönigen Formalismus ist nicht schwerer zu handhaben als die Palette eines Malers, auf der sich nur zwei Farben befinden würden, etwa Rot und Grün, um mit jener eine Fläche anzufärben, wenn ein historisches Stück, mit dieser, wenn eine Landschaft verlangt wäre.

Dieser Formalismus, von dem oben schon im allgemeinen gesprochen, und dessen Manier wir hier näher angeben wollen, meint die Natur und das Leben einer Gestalt begriffen und ausgesprochen zu haben, wenn er von ihr eine Bestimmung des Schemas als Prädikat ausgesagt es sei die Subjektivität oder Objektivität, oder auch der Magnetismus, die Elektrizität und so fort, die Kontraktion oder Expansion, der Osten oder Westen und dergleichen, was sich ins Unendliche vervielfältigen läßt, weil nach dieser Weise jede Bestimmung oder Gestalt bei der andern wieder als Form oder Moment des Schemas gebraucht werden und jede dankbar der andern denselben Dienst leisten kann; ein Zirkel von Gegenseitigkeit, wodurch man nicht erfährt, was die Sache selbst, weder was die eine noch die andre ist.

Der Begriff der Wahrheit lässt sich eben nicht unterdrücken. Aber alsbald arbeiten sie sich wieder in die Höhe und setzen ihre gefährliche Wanderung fort. Ihre mühselige Arbeit macht einen trostlosen Eindruck. Das Ergebnis ist ein unfruchtbarer Formalismus. Kant wollte das Wissen beseitigen, um dem Glauben Raum zu schaffen.

In ihrer ersten Erscheinung pflegt eine solche sich mit fanatischer Feindseligkeit gegen die ausgebreitete Systematisierung des frühen Princips zu verhalten, Theils auch furchtsam zu seyn, sich in der Ausdehnung des Besondern zu verlieren, Theils aber die Arbeit die zur wissenschaftlichen Ausbildung erfordert wird, zu scheuen, und im Bedürfnisse einer solchen zuerst zu einem leeren Formalismus zu greifen.

Statt des innern Lebens und der Selbstbewegung seines Daseins wird nun eine solche einfache Bestimmtheit von der Anschauung, das heißt hier dem sinnlichen Wissen, nach einer oberflächlichen Analogie ausgesprochen und diese äußerliche und leere Anwendung der Formel die Konstruktion genannt. Es ist mit solchem Formalismus derselbe Fall als mit jedem.

Die ganze Formbestimmung des Begriffs ist in ihrem bestimmten Unterschied und zugleich in der einfachen Identität des Begriffes gesetzt. Dadurch hat sich nun der Formalismus des Schließens, hiermit die Subjektivität des Schlusses und des Begriffes überhaupt aufgehoben.

Erst sehr spät, mit dem logischen Formalismus, konnten sich multivalente Schemata geltend machen. Die wissenschaftliche Diskursform der Schriftkultur und der multimediale, nichtlinerare heuristische Zugang zur Wissenschaft sind fundamental unterschieden.