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Aktualisiert: 27. Mai 2025
Sein Tod wurde indessen bis auf den Abend verschoben, und der Rest des Tages wurde für die Feierlichkeiten verwandt, unter denen Andres im Volk der Zigeuner aufgenommen wurde. Sie bestanden in folgendem: Man räumte ihm eins von den größten Zelten des Lagers ein, schmückte es mit Zweigen und Zypergras, ließ den Ankömmling auf dem Stumpf eines Korkbaumes Platz nehmen, gab ihm einen Hammer und ein paar Zangen in die Hand und ließ ihn beim Klang zweier von Zigeunern gespielten Gitarren zwei Luftsprünge machen. Dann entblößte man ihm den einen Arm und gab ihm mit einem neuen seidenen Band und einem Stöckchen zwei leichte Streiche. Bei all dem waren Preziosa und viele andre alte und junge Zigeunerinnen zugegen; die einen betrachteten ihn mit Bewunderung, die andern mit geheimer Neigung; denn so gefällig war seine Gestalt, daß sie selbst Zigeunern Liebe einflößte. Als die Zeremonien vorüber waren, nahm ein alter Zigeuner Preziosen bei der Hand, führte sie Andres vor und sprach: »Dieses Mädchen, die Blume und den Ausbund aller Zigeunerschönheit in Spanien, übergeben wir dir zum Weibe oder zur Liebsten, denn hierin kannst du tun, was am meisten nach deinem Geschmack ist; unser reiches, freies Leben ist keinen Zierereien und Förmlichkeiten unterworfen. Betrachte sie genau und sieh, ob sie dir recht ist, oder ob du irgend etwas an ihr bemerkst, was dir mißfällt; denn dann wähle dir unter den andern Mädchen, die hier stehn, diejenige aus, mit der du am meisten zufrieden bist, und wir werden sie dir überlassen. Wisse aber, wenn du sie einmal gewählt hast, so darfst du sie nicht um einer andern willen wieder verlassen oder mit andern, sei es Verheirateten oder Mädchen, zusammenhalten, denn wir beobachten das Gesetz der Freundschaft unverbrüchlich. Keiner streckt die Hand nach dem Gute des andern aus, wir leben frei und ledig von der Pest der Eifersucht, und gibt es auch manche Ehe unter Blutsverwandten, so gibt es doch keinen Ehebruch bei uns. Kommt bei einem Eheweib oder bei einer Liebsten eine Untreue vor, so gehen wir nicht erst vor Gericht, um Strafe zu fordern, sondern wir selbst sind die Richter und Nachrichter unsrer Weiber und Liebsten, die wir so ohne alle Umstände auf den Bergen und in den Wüsten umbringen und begraben, als wären sie schädliche Tiere. Da gibt es keinen Verwandten, der Rache für sie nähme, keine Eltern, die uns wegen ihres Todes verklagten. So wird durch Angst und Furcht die Zucht unter den Frauen erhalten, und wir selber leben in Sicherheit. Außer der Frau oder der Liebsten jedoch, die stets dem verbleibt, dem sie durch das Schicksal zufiel, haben wir wenig, was nicht gemeinsames Eigentum wäre. Außer dem Tod aber scheidet bei uns auch das Alter den Ehebund. Wer will, kann, falls er selbst jung ist, eine alte Frau verlassen und eine andre wählen, die dem Geschmack seiner Jahre mehr zusagt. Durch diese und einige andre Gesetze und Bedingungen halten wir unsre Gesellschaft aufrecht und leben in Freuden. Wir sind die Herren der Felder, der
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