Vietnam or Thailand ? Vote for the TOP Country of the Week !

Aktualisiert: 14. Juni 2025


Dann gab der Pfarrer sie beide mit Gebet und Segen zusammen. Darauf folgte ein kleines Abendessen und dann das Beilager: Braut und Bräutigam wurden zum Brautbett geführt, lagerten sich darauf unter einer Decke und damit war die Ehe gültig . Das war LuthersGelöbnis“, wie es in der Wittenberger Redeweise hieß.

Ja, die Wittenberger Freundinnen des Hauses, Bugenhagens und Dr. A. Schurfs Frauen, warteten im schwarzen Kloster ihr Wochenbett oder ihre Krankheit ab . Aber auch fürstliche Gäste suchten das gastliche Haus der Luther'schen Eheleute auf.

Er reiste mit dem Kurfürsten Johann und Kanzler Brück und den Wittenberger Theologen, Melanchthon und Jonas ab und nahm seinen Famulus Veit Dietrich mit. Käthe konnte ihren Gatten nicht ohne Sorge zum Reichstag scheiden sehen; denn bei seiner Abreise glaubte man, daß auch Luther nach Augsburg selbst gehe, also mitten in die Reihe seiner Feinde.

Soviel erhielten auch die andern Wittenberger Theologen Bugenhagen und Jonas: es war ein Ehrensold, den der Fürst für die Ausbildung seiner Gottesgelehrten an die sächsische Universität zahlte .

Beiers Sohn ein heimliches Verlöbnis einging, was die Wittenberger Juristen als giltig anerkannten . Am 26.

Es trat nach scharfem Frost während der Nacht auf Sonntag Tauwetter ein, mit Eisgang und Ueberschwemmung, so daß die Reisegesellschaft, als sie Sonntag vormittag in Halle anlangte, nicht über die Saale kommen und drei Tage in der Stadt verziehen mußte; Freund Jonas, der seit vier Jahren in Halle Pfarrer war, hieß aber die Wittenberger Gäste in seinem Hause willkommen.

Das Klosterhaus war bisher zwar im thatsächlichen Besitze Luthers; aber eine förmliche Verschreibung hatte er nicht, nur durch mündliche Abmachung war das Gebäude mit seinen Gerechtigkeiten ihm vom Kurfürsten überlassen. Diesem hatte es Luther, der letzte Mönch des Wittenberger Augustinerkonvents, als dem jüngsten Erben zur Verfügung gestellt.

Selbst in den Hörsälen wurden geistige Getränke verabreicht und ein Wittenberger Visitationsdekret von 1616 lautet dahin, »daß aller Bier- und Weinschank im Juristenkolleg als einer uns an der Tranksteuer, daneben der Jugend und Bürgerschaft schädlicher Steuerung wieder abgeschafft und der Universität unter den Lektionen im großen Churfürstenkollegium Gäste zu setzen, keineswegs nachgelassen werden sollEs scheint demnach, daß man gelegentlich Hörsäle auch als Trinkstuben benützte.

Der Doktor ließ sich hart genug gegen die Wittenberger Abgesandten aus überdie Lockerung der Zucht“. Stadt und Regierung versprachen nun ernstliches Einschreiten gegen dasverthunlicheWesen bei Hochzeiten und Kindtaufen, gegen leichtfertiges Treiben bei Tanzvergnügungen, gegen das ungebührliche Geschrei auf den Straßen u.s.w.

Mit heiser Stimme, mild und besonnen referiert der Großkeller: „Was lange befürchtet ward, ist zur Thatsache geworden, die Leute unseres Gebietes, allen voran der Vogt Georg Adrian von Ehlenbogen, neigen der Wittenberger Lehre zu und haben sich geweigert, ihre Kinder katholisch taufen zu lassen. Sie wollen zum Herzog halten und württembergisch werden!

Wort des Tages

schwörtages

Andere suchen