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Von da an verringerte sich die Zahl der jährlich vorkommenden Hexenprozesse. Doch fand und verfolgte man hier und da in Hessen noch über das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts hinaus Hexen; allein man verfuhr in der Einziehung und Inquisition vorsichtiger und brannte weniger. Der letzte Hexenprozess, über welchen im hessischen Staatsarchiv Akten vorliegen, fand in den Jahren 1710 und 1711 statt. Damals war nämlich die Ehefrau Anna Elisabeth Ham zu Geismar allerlei zauberischer Tücken beschuldigt worden. Man hatte sie daher in den Hexenthurm zu Marburg gebracht, verhört und der Fiskal hatte, da sich die Verhörte keiner Zauberei schuldig bekennen wollte, Tortur beantragt. Das Gericht ging jedoch auf den Antrag nicht ein, sondern entband am 13.

Powis führte mit unverkennbarer Beschämung und Widerstreben einen Sekretär des Geheimen Raths, Namens Blathwayt, der zugegen gewesen war, als der König die Bischöfe verhörte, in die Zeugenloge ein. Blathwayt versicherte eidlich, daß er gehört habe, wie sie ihre Unterschriften selbst anerkannt hätten.

Eine Stunde später verhörte der Richter den Fabrikleiter, und fragte im besonderen, ob der Ermordete etwa einen größeren Geldbetrag bei sich geführt habe. Hundertpfund konnte darüber keine Auskunft geben, er bezweifelte das überhaupt, denn es fehle jeder Anlaß, zur Fabrik persönlich Geld herauszubringen oder nach Hause zu tragen. Das Kassawesen wird ja im Komptoir erledigt.

Der Aufseher der Polizei empfing den Gefangenen mit finsterer Miene; Said wollte sprechen, aber der Beamte gebot ihm zu schweigen und verhörte nur den kleinen Kaufmann.

Jetzt trat der Doktor in die Stube und hinter ihm her auch noch der Präsident. Der Gemeindevorstand stellte sich nun mitten ins Zimmer und verhörte die Leute. Der Doktor ging sofort in die Kammer hinein, und der Oberst folgte ihm. Der Doktor untersuchte genau den unbeweglichen Körper.

Hatte es sich im Prozess herausgestellt, dass die Verhörte sich wohl des Lasters der Zauberei im höchsten Grade verdächtig gemacht, dass ihr dasselbe aber doch nicht sicher erwiesen werden konnte, so wurde sie zwar ab instantia entbunden, aber gewöhnlich mit Landesverweisung unschädlich gemacht oder zu öffentlicher Arbeit verurtheilt, und so für eine Zeit unter öffentliche Aufsicht gestellt und auch ein solches Urtheil musste von der juristischen Fakultät geprüft und bestätigt sein, wenn es rechtskräftig sein sollte . Vor der Entlassung aus dem Kerker musste jedoch die Inquisitin Urphede schwören und geloben, dass sie nicht allein die aufgelaufenen Gerichtskosten bezahlen, sondern auch wegen der ausgestandenen Haft und Tortur sich weder an der Landesherrschaft noch an deren Beamten und Unterthanen rächen wollte.

Sie hatten sich gegen vierzehn Hauptanklagepunkte zu verantworten. Man verhörte auch alle, die über diese vierzehn Punkte hatten Aufklärung geben können. Dieser ausgezeichnet geführte Prozeß macht zwei Foliobände aus, die ich mit großem Interesse gelesen habe, weil man dort auf jeder Seite Schilderungen von Sitten trifft, welche die Historiker der Erhabenheit der Geschichte nicht würdig fanden.

Da führte er die Erregte zu dem breiten Stuhle, wohl des Grafen Sitz, wenn er die Verwalter oder Bauern verhörte, und ließ sie sanft niedergleiten. Er kniete zu ihr nieder und sprach still und mild auf sie ein. Und sprach so still und sanft, daß sie plötzlich die Stimme seiner Mutter nach langen Jahren hörte und daß ihr Herz sich beruhigte.