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Ein anderer Hexenprozess, der uns in den Originalakten vorliegt, kam 1672 in dem hessendarmstädtischen Orte =Burkhardsfelden= im Busecker Thal vor.

Hier regierte damals der Fürstbischof =Bernhard von Ransfeld=, dem ebenso wie seinen Beamten der Gedanke der Hexenverfolgung fast ganz fremd war. Der erste Hexenprozess, über welchen wir Nachricht haben, datirt aus dem Jahre 1565, beziehungsweise 1563. Der Amtsschreiber zu Stromberg berichtete nämlich unter dem 19.

Von da an verringerte sich die Zahl der jährlich vorkommenden Hexenprozesse. Doch fand und verfolgte man hier und da in Hessen noch über das Ende des siebenzehnten Jahrhunderts hinaus Hexen; allein man verfuhr in der Einziehung und Inquisition vorsichtiger und brannte weniger. Der letzte Hexenprozess, über welchen im hessischen Staatsarchiv Akten vorliegen, fand in den Jahren 1710 und 1711 statt. Damals war nämlich die Ehefrau Anna Elisabeth Ham zu Geismar allerlei zauberischer Tücken beschuldigt worden. Man hatte sie daher in den Hexenthurm zu Marburg gebracht, verhört und der Fiskal hatte, da sich die Verhörte keiner Zauberei schuldig bekennen wollte, Tortur beantragt. Das Gericht ging jedoch auf den Antrag nicht ein, sondern entband am 13.

Aus dem Herzogthum =Sachsen-Gotha= liegt ein Hexenprozess vor , der sich im Jahr 1660 abspielte. Das dabei zur Anwendung gebrachte Verfahren war entsetzlicher Art. Die Inquisitin wurde, nachdem sie schon längere Zeit in Haft gesessen, am 4.

Neuester Hexenprozess aus dem aufgeklärten heutigen Jahrhundert, oder: so dumm liegt mein baierisches Vaterland noch unter dem Joch der Mönche und des Aberglaubens. Von A. v.

Ein Rechtsgelehrter, welcher sich geweigert, in einem Hexenprozess zu fungiren, wurde zu Tod gepresst, die Zunge ihm aus dem Mund gerissen und als er im Todeskampf lag, wieder mit einem Stock in den Mund hineingedrückt.

In der (damals freisingischen) =Grafschaft Wardenfels= (in Oberbaiern) war in den Jahren 1589-1592 ein Hexenprozess anhängig, der damit endigte, dass auf sieben Malefizrechtstagen achtundvierzig Frauen nach den grausamsten Torturen zum Feuertode verurtheilt, und theils lebendig, theils nach vorausgegangener Erwürgung verbrannt wurden. Wäre die Untersuchung mit dem Eifer, mit dem sie begonnen war, auch fortgesetzt worden, so würden, wie der Untersuchungsrichter in seinem Bericht vom 15.

Ein Prozess aus dem Jahre 1596 lässt es deutlich erkennen, wie eben damals im Fürstenthum Münster der Umschwung erfolgte, aus dem der eigentliche Hexenprozess und die epidemische Hexenverfolgung hervorging .

Sie waren meistens, wie der Defensor sagt: hujus criminis delatores, accusatores et sparsores. Ein ziemlich vollständiges Referat über die Verhandlungen und Vorgänge bei einem 1655 zu Marburg geführten Hexenprozess hat der bekannte Philosoph Tiedemann in den »Hessischen Beiträgen zur Gelehrsamkeit und Kunst«, B.

Wie sehr es aber bereits zur Manie geworden war, jede ungewöhnliche Untersuchung durch das Medium der Folter in einen Hexenprozess umzuwandeln, ist aus einem Prozess zu ersehen, der 1615 in der Münsterischen Stadt Ahlen vorkam .