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Peisistratos war ein leutseliger, beim Volk wie bei einem großen Teil des Adels beliebter Mann. Er verwaltete den Staat maßvoll undeher verfassungsmäßig, als nach Despotenwillkür“. Besondere Fürsorge wandte er der Hebung des Bauernstandes zu. Seine Herrschaft galt für das goldene Zeitalter Athens. Allein wie die Aristokratie, hat auch die Tyrannis die Neigung, sich zu verschlechtern.

Was Frankreich betrifft,“ erwiderte Graf Bismarck, „so habe ich darüber kein Urtheil. Glaubt der Kaiser Napoleon, den innern Verhältnissen gegenüber und mit Rücksicht auf seine sonstigen europäischen Beziehungen seine militairischen Streitkräfte vermindern zu können, so mag er es thun, von unserer Seite hat er am allerwenigsten irgend eine Schwierigkeit oder gar eine Feindseligkeit zu besorgen. Ich würde ihm indessen auf einem solchen Wege nicht folgen können, denn die größere oder geringere Stärke der preußischen Militairmacht beruht nicht in dieser oder jener augenblicklichen diplomatischen Constellation, sie ist eine Grundlage des preußischen Staatslebens und kann ohne einen tiefen Eingriff in dessen wesentlichsten Existenzbedingungen nicht modificirt werden. Ich bin aber von vorn herein überzeugt,“ fuhr er fort, „daß der König, mein allergnädigster Herr, jedes Eingehen auf diese Frage, ja jede Erörterung derselben auf das Bestimmteste ablehnen würde und ablehnen müßte. Um eine Verminderung und zwar eine wesentliche Verminderung der disponiblen Streitkräfte zu erreichen, müßte man die ganze Militairorganisation Preußens und des Norddeutschen Bundes ändern. Das ist schon verfassungsmäßig schwierig, ja beinahe unausführbar. Außerdem kommt aber dabei noch ein wesentlicher Gesichtspunkt in Frage, den ich Sie wohl in Betracht zu ziehen bitten muß, die preußische Militairorganisation ist nicht nur eine militairische, sondern zu gleicher Zeit auch eine politische und sociale Organisation. Sie ist eine Art von hoher Schule für alle Klassen der Bevölkerung, eine Schule, in welcher die Jugend des Landes die selbstverleugnende Pflichterfüllung lernt, in welcher sie durchdrungen wird von der Hingebung für den König und für das Land, in welcher der Patriotismus gekräftigt und zu vollem klarem Bewußtsein gebracht wird. Man könnte also die Wehrverfassung nicht modificiren, ohne zu gleicher Zeit der militairischen Kraft und der nationalen Einigkeit großen Schaden zu thun, ohne die Ueberzeugung des Volkes zu verletzen, welche in der allgemeinen Dienstpflicht und der damit zusammenhängenden Stärke der Armee die beste Bürgschaft für die Sicherheit und Größe Preußens erblickt. Sie müssen begreifen, mein theurer Lord,“ fuhr er fort, „daß alle diese Gesichtspunkte es mir unmöglich machen, die Idee der gegenseitigen Entwaffnung weiter zu discutiren;

Namen wurden genannt und verworfen. Andere tauchten auf und wurden gesichtet. Henning Kurz in der Bäckergrube war zu alt. Eine frische Kraft war endlich vonnöten. Konsul Huneus, der Holzhändler, dessen Millionen übrigens nicht leicht ins Gewicht gefallen wären, war verfassungsmäßig ausgeschlossen, weil sein Bruder dem Senate angehörte.

Nicht darum also soll es sich heute abend handeln: ob diese Maßnahmen der Verwaltung unter Gesichtspunkten von Vernunft und Gerechtigkeit weise oder töricht, gerecht oder ungerecht, ob sie unter Gesichtspunkten des Staatsinteresses in ihren Wirkungen staatserhaltend oder staatszerstörend seien sondern lediglich um die Frage: ob sie angesichts der im Großherzogtum geltenden Gesetze gesetzmäßig oder gesetzwidrig und ob ihre Sanktionierung seitens der oberen, für die Handhabung der Gesetze verfassungsmäßig verantwortlichen Staatsbehörden verfassungsgemäß oder verfassungswidrig sei?

Donnerstags, bei Buddenbrooks, war von der bevorstehenden Wahl in Gegenwart des Konsuls meist nur in Form von kurzen und fast gleichgültigen Bemerkungen die Rede, bei denen die alte Konsulin diskret ihre hellen Augen beiseiteschweifen ließ. Hie und da aber konnte Frau Permaneder sich trotzdem nicht entbrechen, ein wenig mit ihrer erstaunlichen Kenntnis der Staatsverfassung zu prunken, deren Satzungen sie, soweit sie die Wahl eines Senatsmitgliedes betrafen, ebenso eingehend studiert hatte wie vor Jahr und Tag die Scheidungsparagraphen. Sie sprach dann von Wahlkammern, Wahlbürgern und Stimmzetteln, erwog alle denkbaren Eventualitäten, zitierte wörtlich und ohne Anstoß den feierlichen Eid, der von den Wählern zu leisten ist, erzählte von der »freimütigen Besprechung«, die verfassungsmäßig von den einzelnen Wahlkammern über alle diejenigen vorgenommen wird, deren Namen auf der Kandidatenliste stehen, und gab dem lebhaften Wunsche Ausdruck, an der »freimütigen Besprechung« der Persönlichkeit Hermann Hagenströms teilnehmen zu dürfen. Einen Augenblick später beugte sie sich vor und begann, die Pflaumenkerne auf dem Kompotteller ihres Bruders zu zählen: »Edelmann Bedelmann Doktor Pastor

die Sanktionierung dieser Verbote seitens der oberen Verwaltungsbehörden ist verfassungswidrig; die Ermunterung zu solchen Verboten seitens der obersten, verfassungsmäßig verantwortlichen Instanz in öffentlicher Landtagssitzung, sowie die zugestandene amtliche Beeinflussung nachgeordneter Behörden in gleichem Sinne, ist flagrante Verfassungsverletzung.

Durch alle Verhandlungen über das zu erlassende Gesetz Motive zur Regierungsvorlage, Ausschußberichte und Debatten zieht sich als roter Faden deutlich die zwiefache Fragestellung: Erstens wie lassen sich die den Polizeibehörden verfassungsmäßig zustehenden Befugnisse so »deklarieren«, daß einerseits diese Behörden die Aufgabe der Polizei erfüllen können die Bürger zu schützen in Person und Eigentum, Ordnung und Sicherheit im Lande zu halten, Verletzungen der Gesetze vorbeugend zu verhindern und daß andererseits den Grundsätzen des Rechtsstaates, die deutliche Scheidung von Gesetzgebung und Verwaltung fordern, nichts vergeben wird?

[Monopolfrage.] In dem Parlamente von 1601 lieferte die Opposition, die seit vierzig Jahren im Stillen Kräfte gesammelt und gespart hatte, ihre erste große Schlacht, und gewann ihren ersten Sieg. Der Boden war gut gewählt. Die englischen Souveraine sind stets mit der obersten Leitung der Handelspolizei betraut gewesen; sie besaßen das unantastbare Recht der Münz-, Gewicht- und Maß-Regulirung, der Bestimmung der Messen, Märkte und Häfen. Die Grenzlinie ihrer Autorität in Handelsangelegenheiten war, wie gewöhnlich, sehr undeutlich gezeichnet; wie gewöhnlich machte sie daher Übergriffe in das Gebiet, das verfassungsmäßig der Gesetzgebung angehörte. Diese Übergriffe wurden, wie gewöhnlich, so lange geduldig ertragen, bis sie einen ernsten Charakter annahmen. Als endlich die Königin sich anmaßte, dutzendweis Patente zu Monopolen zu ertheilen, daß es kaum noch eine Familie im Reiche gab, die sich nicht über Bedrückungen und Erpressungen, die natürlich aus diesem Mißbrauche entstehen mußten, zu beklagen hatte; als Eisen,

Einige Gegner der Regierung beschwerten sich, daß durch die Erklärung nicht weniger als vierzig Gesetze suspendirt würden; warum aber nicht vierzig sogut wie eins? Ein Redner sprach unverhohlen aus, daß der König verfassungsmäßig zwar von schlechten Gesetzen dispensiren könne, nicht aber von guten. Das Ungereimte einer solchen Unterscheidung liegt auf der Hand.