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Aktualisiert: 1. Juni 2025


Es kann der unparteiischen Geschichte wenig darauf ankommen, ob die roemische Advokaten- und Pfaffenkasuistik hierbei den Buchstaben des Rechts gewahrt oder der Beschluss des roemischen Senats denselben verletzt hat; menschlich und politisch betrachtet trifft die Roemer hier kein Tadel.

Offenbar liegt hierin nicht eine blosse Vernachlaessigung der Formen, die um so weniger erklaerlich waere, als in den bei weitem meisten Faellen eine Opposition des Senats durchaus nicht zu erwarten war.

Auch in Rom wusste man sehr wohl, welchem Kampf man entgegenging. Um vor allem die Treue der Bundesgenossen, das heisst der Untertanen zu sichern, erhielten die unzuverlaessigen Staedte Besatzung und wurden die Fuehrer der Partei der Unabhaengigkeit, wo es notwendig schien, festgesetzt oder hingerichtet, so zum Beispiel eine Anzahl Mitglieder des praenestinischen Senats.

Durch die ungeheuersten Gluecksfaelle war der kuehne Plan auf den ersten Wurf und mit geringen Opfern gelungen; man schien am Ziele zu stehen. Wie sicher die Roemer sich fuehlten, beweist der Beschluss des Senats, den groessten Teil der Flotte und die Haelfte der Armee nach Italien zurueckzuschicken; Marcus Regulus blieb allein in Afrika mit 40 Schiffen, 15000 Mann zu Fuss und 500 Reitern.

Kaum war Rufus aus dem Lande, als der angesehenste aller Aristokraten, seit zwanzig Jahren der Vormann des Senats, der siebzigjaehrige Marcus Scaurus, wegen Erpressungen vor Gericht gezogen ward; nach aristokratischen Begriffen ein Sacrilegium, selbst wenn er schuldig war.

Dies zu verbieten hatten die Roemer keinen Rechtsgrund; allein es standen fuer sie bei dem helvetischen Heerzug andere und hoehere Interessen auf dem Spiel als die Frage der formellen Integritaet des roemischen Gebiets Interessen, die nur gewahrt werden konnten, wenn Caesar, statt, wie alle Statthalter des Senats, wie selbst Marius getan, auf die bescheidene Aufgabe der Grenzbewachung sich zu beschraenken, an der Spitze einer ansehnlichen Armee die bisherige Reichsgrenze ueberschritt.

Der Konsul Lentulus sprach es unumwunden aus, dass es gar auf den Beschluss des Senats nicht mehr ankomme, sondern, wenn derselbe bei seiner Servilitaet verharren sollte, er von sich aus handeln und mit seinen maechtigen Freunden das weitere veranlassen werde.

Nicht ganz so unguenstig standen die Dinge fuer ihn im Senat; doch war es auch hier zweifelhaft, ob Pompeius nach dieser langen und verhaengnisvollen Passivitaet die Zuegel der Majoritaet noch fest genug in der Hand habe, um einen Beschluss, wie er ihn brauchte, zu bewirken. Auch die Stellung des Senats, oder vielmehr der Nobilitaet ueberhaupt, war inzwischen eine andere geworden.

Obwohl bereits saemtliche Konsulare und die grosse Majoritaet des Senats sich fuer die Hinrichtung ausgesprochen hatten, schienen doch nun wieder die meisten, Cicero voran, sich zur Enthaltung der rechtlichen Schranken zu neigen.

Dieses Mitregieren und Mitkommandieren der Buergerschaft war in hohem Grade bedenklich, aber weit bedenklicher noch ihr Eingreifen in das Finanzwesen der Gemeinde; nicht bloss, weil die Macht des Senats in der Wurzel getroffen wurde durch jeden Angriff auf das aelteste und wichtigste Recht der Regierung: die ausschliessliche Verwaltung des Gemeindevermoegens, sondern weil die Unterstellung der wichtigsten hierher gehoerigen Angelegenheit, der Aufteilung der Gemeindedomaenen, unter die Urversammlungen der Buergerschaft mit Notwendigkeit der Republik ihr Grab grub.

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