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Aktualisiert: 6. Mai 2025


Wie heilsam auch die Aufteilung des Gemeinlandes und wie zwiefachen Tadels darum der Senat wert war, indem er es unterliess, durch freiwillige Aufteilung des okkupierten Landes dies gefaehrlichste aller Agitationsmittel abzuschneiden, so hat doch Gaius Flaminius, indem er mit dem Antrag auf Aufteilung der picenischen Domaenen im Jahre 522 an die Buergerschaft ging, durch das Mittel ohne Zweifel dem Gemeinwesen mehr geschadet, als durch den Zweck ihm genuetzt.

Hier hatten siebzig Jahre zuvor keltische Staemme sich diesseits der Alpen anzusiedeln versucht, aber auf Geheiss der Roemer den schon okkupierten Boden ohne Widerstand geraeumt; auch jetzt erwies die Furcht der transalpinischen Voelker vor dem roemischen Namen sich maechtig.

Die Aufteilung des vorhandenen okkupierten Domaniallandesteils unter die Inhaber bis zu einem billigen Maximalsatz, teils unter die eigentumslosen Plebejer, beiden aber zu vollem Eigentum, die Abschaffung des Okkupationssystems fuer die Zukunft und die Niedersetzung einer zu sofortiger Aufteilung kuenftiger neuer Gebietserwerbungen befugten Behoerde waren durch die Verhaeltnisse so deutlich geboten, dass es gewiss nicht Mangel an Einsicht war, wenn diese durchgreifenden Massregeln unterblieben.

Das Warengeschäft erforderte eine gesonderte Speditions-, Buchführungs-, und Überwachungsabteilung. Milliardenwerte waren aus den okkupierten Gebieten abzutransportieren. Zehntausende von Doppelladern rollten über unsere Schienen und füllten über 200 deutsche Lager.

Seine edlere Natur, die er oft im Gewühl eines prächtigen Hofes und betäubt von den Einflüsterungen falscher Freunde verleugnet hatte, trauerte mit ihm, und es war nicht sein Unglück allein, was ihn beschäftigte, sondern auch der Jammer des okkupierten Landes. Als er sich daher nach geraumer Zeit von dem Anblick in die Ferne zu seinen Freunden wandte, staunten sie über den Ausdruck seiner Züge.

Schon die Namen dieser Maenner buergen dafuer, dass man das Geschaeft der Einziehung und Aufteilung des okkupierten Domaniallandes mit Eifer und Nachdruck angriff, und in der Tat fehlt es auch dafuer nicht an Beweisen.

Wie die Fuehrer der demokratischen Partei darueber dachten, hatte sich sattsam gezeigt; sie wuenschten natuerlich die moeglichste Ausdehnung des roemischen Buergerrechts, nicht bloss, um die von den Latinern okkupierten Domaenen zur Verteilung bringen zu koennen, sondern vor allem, um mit der ungeheuren Masse der Neubuerger ihre Klientel zu verstaerken, um die Komitialmaschine durch immer weitere Ausdehnung der berechtigten Waehlerschaft immer vollstaendiger in ihre Gewalt zu bringen, ueberhaupt um einen Unterschied zu beseitigen, der mit dem Sturz der republikanischen Verfassung ohnehin jede ernstliche Bedeutung verlor.

So beantragte Gracchus gleich nach Antritt seines Amtes die Erlassung eines Ackergesetzes, das in gewissem Sinn nichts war als eine Erneuerung des Licinisch-Sextischen vom Jahre 387 der Stadt . Es sollten danach die saemtlichen okkupierten und von den Inhabern ohne Entgelt benutzten Staatslaendereien die verpachteten, wie zum Beispiel das Gebiet von Capua, beruehrte das Gesetz nicht von Staats wegen eingezogen werden, jedoch mit der Beschraenkung, dass der einzelne Okkupant fuer sich 500 und fuer jeden Sohn 250, im ganzen jedoch nicht ueber 1000 Morgen zu bleibendem und garantiertem Besitz solle behalten oder dafuer Ersatz in Land in Anspruch nehmen duerfen.

Man liess nicht bloss, wie schon gesagt ward, die Abgabe von dem okkupierten Domanialland stillschweigend fallen, sondern man litt es auch, dass bei Privatanlagen in der Hauptstadt und sonst auf oeffentlichen Grund und Boden uebergegriffen und das Wasser aus den oeffentlichen Leitungen zu Privatzwecken abgeleitet ward; es machte sehr boeses Blut, wenn einmal ein Zensor gegen solche Kontravenienten ernstlich einschritt und sie zwang, entweder auf die Sondernutzung des gemeinen Gutes zu verzichten oder dafuer das gesetzliche Boden- und Wassergeld zu zahlen.

In folge des Schönbrunner Friedens vom 14. Oktober 1809 war der westliche Teil von Kroatien („Illyrisch-Kroatien“) französisch geworden. Vier Jahre hindurch mußten die an ganz andere Verhältnisse gewöhntenokkupiertenKroaten die französische Herrschaft und Verwaltungskunst ertragen; sie durften wohl seufzen, die Faust aber nur im Sack machen. Es gab jedoch auch Lichtseiten, indem in manche Dinge von den Franzosen Ordnung gebracht wurde, die Besatzungstruppen sich im großen und ganzen anständig benahmen. Für die Heiterkeit der Kroaten sorgte die französische

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