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Aktualisiert: 27. Mai 2025


Das Latium der spaeteren republikanischen Zeit bestand vielmehr fast ausschliesslich aus Gemeinden, die von Anbeginn an in Rom ihre Haupt- und Mutterstadt verehrt hatten, die inmitten fremdsprachiger und anders gearteter Landschaften durch Sprach-, Rechts- und Sittengemeinschaft an Rom geknuepft waren, die als kleine Tyrannen der umliegenden Distrikte ihrer eigenen Existenz wegen wohl an Rom halten mussten wie die Vorposten an der Hauptarmee, die endlich, infolge der steigenden materiellen Vorteile des roemischen Buergertums, aus ihrer wenngleich beschraenkten Rechtsgleichheit mit den Roemern immer noch einen sehr ansehnlichen Gewinn zogen, wie ihnen denn zum Beispiel ein Teil der roemischen Domaene zur Sondernutzung ueberwiesen zu werden pflegte und die Beteiligung an den Verpachtungen und Verdingungen des Staats ihnen wie dem roemischen Buerger offenstand.

Diese Assignationen wagte man zwar nicht ganz zu unterlassen und noch weniger, sie bloss zu Gunsten der Reichen vorzunehmen; allein sie wurden seltener und karger und an ihre Stelle trat das verderbliche Okkupationssystem, das heisst die Ueberlassung der Domaenengueter nicht zum Eigentum oder zur foermlichen Pacht auf bestimmte Zeitfrist, sondern zur Sondernutzung bis weiter an den ersten Okkupanten und dessen Rechtsnachfolger, sodass dem Staate die Ruecknahme jederzeit freistand und der Inhaber die zehnte Garbe oder von Oel und Wein den fuenften Teil des Ertrages an die Staatskasse abzuliefern hatte.

Man liess nicht bloss, wie schon gesagt ward, die Abgabe von dem okkupierten Domanialland stillschweigend fallen, sondern man litt es auch, dass bei Privatanlagen in der Hauptstadt und sonst auf oeffentlichen Grund und Boden uebergegriffen und das Wasser aus den oeffentlichen Leitungen zu Privatzwecken abgeleitet ward; es machte sehr boeses Blut, wenn einmal ein Zensor gegen solche Kontravenienten ernstlich einschritt und sie zwang, entweder auf die Sondernutzung des gemeinen Gutes zu verzichten oder dafuer das gesetzliche Boden- und Wassergeld zu zahlen.

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