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Eigentlich bestand wenig oder kein Zusammenhang zwischen den literarischen und den künstlerischen Mitarbeitern derJugendund desSimplicissimus“. Hirth versuchte ihn, wie mir erzählt wurde, in geselligen Zusammenkünften anzuregen, aber man fand aneinander kein übermäßiges Gefallen.

Sollte er selbst mit seiner Überzeugung hinter dem Berge halten, wenn er allen seinen Mitarbeitern die vollste Meinungsfreiheit gewährte? Ich las weiter. Ich rieb mir die Augen, vielleicht war ich es jetzt, die fieberte, der Kopf fing an, mir zu brennen. Ich las noch einmal. Aber ich irrte mich nicht.

Daher ist unbedingt geboten, die Ergänzung der Vorstände stets im Kreis derjenigen Personen zu suchen, welche als obere Beamte der betreffenden Firma wenigstens aber des andern Stiftungsbetriebes schon längere Zeit tätig waren, infolgedessen mindestens einen Teil der wichtigeren Angelegenheiten des Betriebs und die Atmosphäre des Wirkungskreises aus eigener Erfahrung kennen und anderseits ihren Mitarbeitern und der Stiftungsverwaltung ebenfalls schon genügend bekannt sind.

Als der Verfasser im Jahre 1901 in einer Gesellschaft, die H. Vaihinger in Halle den Mitarbeitern der "Kantstudien" gegeben hatte, Husserl zum erstenmal persönlich kennenlernte, entspann sich ein philosophisches Gespräch, das den Begriff der Anschauung und Wahrnehmung betraf.

Unter den Mitarbeitern, die er für sein Journal zu gewinnen wünschte, waren Lessing, Herder, Garve, Möser u.A. zu beschäftigt mit eignen literarischen Arbeiten, um ihm eine ununterbrochene Theilnahme am "deutschen Merkur" zusichern zu können. Andere Schriftsteller, die ihm nützlich werden konnten, kannte er zu wenig; von mehreren wußte er kaum, wo sie lebten, oder welche Stellung sie behaupteten.

Also nicht einmal darin, in solchen Dingen sich lächerlich machen zu können, wird jene durch § 57 beschränkt. Auch über einen andern Punkt Schutz des Eigentums von Mitarbeitern etc. schweigt die jetzige Betriebsordnung vollständig.

Geduld! Herr Tobler sah sich genötigt, von allen seinen Mitarbeitern, Lieferanten und Mitmenschen Geduld zu verlangen, gleichsam so: Habt Geduld, ich, Tobler, meine es ehrlich und aufrichtig. Ich bin so unvorsichtig gewesen und habe mein gesamtes Barvermögen in meine Unternehmungen geworfen. Treibt mich nicht bis zum

Demnach ist kein Delikt irgend welcher Art, welches außerhalb des Dienstes gegen Fremde, und kein Delikt, welches außerhalb des Dienstes gegen die Person von Mitarbeitern, Vorgesetzten oder Untergebenen, oder gegen deren Eigentums- und sonstige Interessen begangen wird, ein Vertragsdelikt; alles das bleibt vielmehr, was es an sich ist, gemeinrechtliches Delikt, und gibt als solches dem Prinzipal zu nichts anderem Anlaß als zu der Erwägung: ob er sein Vertragsverhältnis zum Täter in Zukunft weiter fortsetzen solle, bezw. ob darin nicht, besonderer Umstände wegen, ein »wichtiger« Grund für ihn zum Rücktritt von dem Vertrag gegeben sei.

Das hat aber nicht das Einbürgern der festen Regel verhindert: daß jeder sofort seiner Wege zu gehen habe, der an Eigentum von Mitarbeitern, welches in den Werkstatträumen oder sonst vermöge seines Dienstverhältnisses ihm zugänglich ist, auch nur im geringsten sich vergreift.

Und dann werden alle die vielen freundlichen und ermunternden Wünsche ihre Erfüllung finden, die im Laufe der letzten Wochen von den allerverschiedensten Seiten uns zugegangen sind von persönlichen Freunden der Firma und ihrer Mitarbeiter, von Vereinen, Korporationen und Instituten Wünsche, die sämtlich zusammenstimmen mit dem Wunsch, unter welchem ich schon vor einigen Monaten das Statut der Stiftung meinen Mitarbeitern überreichte: daß die Optische Werkstätte Carl Zeiss auf den Grundlagen ihrer neuen Verfassung weiterhin blühen und gedeihen möge zum Segen aller, die in ihren Verband eintreten, zum Dienste des Gemeinwohls, zur Ehre deutscher feintechnischer Industrie!