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Aktualisiert: 14. Mai 2025
Erst nach langem Kampfe gelang es Demosthenes unter dem Druck der Gefahr von Makedonien, diesen Unfug abzuschaffen und die Überschüsse einer neuzubildenden Kriegskasse zuzuwenden. Dank der klugen Verwaltung seines Parteifreundes Lykurg, der 338–326 die attischen Finanzen leitete, erholte sich der Staat wieder. Der attische Staat in der Diadochenzeit und unter römischer Herrschaft.*
Lykurg und Sokrates traten gegen den Mißbrauch wohlriechender Salben auf, erreichten aber eben so wenig, wie später in Rom die beiden Censoren Publius Licinius Crassus und Lucius Julius Cäsar, die, wie Plinius mittheilt, im Jahre 189 v. Chr. ein Edict erließen, daß Niemand »exotische« Salben verkaufen solle.
Wenn an diesem die ältere Tragödie zu Grunde ging, so ist also der aesthetische Sokratismus das mörderische Princip: insofern aber der Kampf gegen das Dionysische der älteren Kunst gerichtet war, erkennen wir in Sokrates den Gegner des Dionysus, den neuen Orpheus, der sich gegen Dionysus erhebt und, obschon bestimmt, von den Mänaden des athenischen Gerichtshofes zerrissen zu werden, doch den übermächtigen Gott selbst zur Flucht nöthigt: welcher, wie damals, als er vor dem Edonerkönig Lykurg floh, sich in die Tiefen des Meeres rettete, nämlich in die mystischen Fluthen eines die ganze Welt allmählich überziehenden Geheimcultus.
Seine Gemeindeverfassung, welche von derjenigen aller andern griechischen Staaten weit abwich, erschien späteren Geschlechtern als das Werk eines weisen Gesetzgebers, des Lykurg, der in Sparta göttliche Verehrung genoß. Periöken und Heloten.* Aus der von den einwandernden Doriern unterworfenen Bevölkerung wurden Periöken und Heloten.
Homer schuf nach Herodot den Griechen ihre Götter, die Tragiker entnahmen ihm die Fabel ihrer Stücke, die Philosophen maßen ihre Ansichten an ihm; Grenzstreitigkeiten wurden nach seinen Aussprüchen geschlichtet; Lykurg legte ihn der altdorischen Ordnung, die er befestigte, zu Grunde; in Athen war Homer das Erziehungsbuch der Jugend.
Bertram stieß einen schweren Seufzer aus: »Naturerscheinung, alles Naturerscheinung. Du hast recht, Hugo. Das schreibt und schreibt und will berühmt werden. Es ist die Zeit, in der jedes Individuum sich selbst vergöttert, nach Vergötterung lechzt. Es ist aber auch die Zeit, in der der Socialismus in breiten Kolonnen anrückt, sein ungeheures Prokrustesbett hinstellt und den Genius und den Trottel, den rastlosen Arbeiter und den Faulenzer, den Asketen und den Lüstling, nebeneinander einpfercht als Genossen und als gleichwerthige Knechte der unumschränkten, unfehlbaren Tyrannin der Gesellschaft. Dann wieder eine andere Strömung: Keine Gesellschaft! kein Staat! keine Gesetze. Jeder sein eigener Lykurg. Egoismus das einzige Menschenrecht, Nächstenliebe fluchwürdige Schwäche. Und wie viele andere Strömungen noch! Und jede in den Augen ihrer Vertreter der alleinig zur Überschwemmung der Welt berufene, die Zukunft befruchtende Nil! Mit täglich wachsender Furie platzen sie aufeinander bäumen sich zu Gischtsäulen empor
Er zog vor, an den großen, unübersehlichen Vorteilen sein Anteil hinzunehmen und lieber in der großen, geregelt tätigen Masse mitwirkend sich zu verlieren, als drüben über dem Meere um Jahrhunderte verspätet den Orpheus und Lykurg zu spielen; er sagte: "überall bedarf der Mensch Geduld, überall muß er Rücksicht nehmen, und ich will mich doch lieber mit meinem Könige abfinden, daß er mir diese oder jene Gerechtsame zugestehe, lieber mich mit meinen Nachbarn vergleichen, daß sie mir gewisse Beschränkungen erlassen, wenn ich ihnen von einer andern Seite nachgebe, als daß ich mich mit den Irokesen herumschlage, um sie zu vertreiben, oder sie durch Kontrakte betriege, um sie zu verdrängen aus ihren Sümpfen, wo man von Moskitos zu Tode gepeinigt wird."
Die Klage wurde entweder unmittelbar beim Volke oder, was gewöhnlicher war, beim Rate eingebracht: im ersteren Falle verwies das Volk dieselbe an den Rat, welcher sein Probuleuma darüber der Volksversammlung vorlegte. Seit Mitte des 4. Jahrhunderts wurde der Verurteilte in der Regel hingerichtet und durfte nicht auf vaterländischem Boden bestattet werden. Beisp. Lys. 22. 30. Lykurg. geg.
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